Das Amtsgericht Haßfurt hat in einem aktuellen Fall einen 77-jährigen Jäger zueiner Geldstrafe von 5.600 EUR verurteilt. Der Jäger hatte einen frei laufenden Hund erschossen. Vor Gericht konnte der Jäger keinen triftigen Grund nachweisen. Die Strafe in Höhe von 140 Tagessätzen zu je 40 EUR soll wohl auch eine abschreckende Wirkung haben. Noch ist unklar, ob der Jäger seinen Waffenschein behalten darf, denn diese Entscheidung obliegt dem Landratsamt Haßfurt.
Jäger erschießt frei laufenden Hund von österreichischen Touristen
Für ein österreichisches Ehepaar entwickelte sich ein entspannter Kanuausflug zum Horrortrip. Bei einem Landgang lief der Alaskan Malamute, der nach Auskunft der Besitzer einen erheblichen Hüftschaden hatte, ohne Leine am Ufer. Der verurteilte Jäger behauptete im Verfahren, dass der Hund einen Hasen gejagt habe, und er den Hund zum Schutz des Tieres erschossen habe. Das Gericht folgte dieser Begründung allerdings nicht und bezweifelte diesen Hergang.
Zu Last gelegt wurde dem Jäger darüber hinaus, dass er ein Kleinkalibergewehr verwendet hatte. Die Waffe war nach Auffassung des Gerichts nicht geeignet, um einen großen Hund zu erlegen. Das sei der Jäger wohl auch so und erklärte in seiner Zeugenaussage, dass er aus diesem Grund gleich nach dem ersten Schuss ins Haus gelaufen sei, um eine Waffe mit einem größeren Kaliber zu holen. Bei seinem Kleinkalibergewehr* habe sich die Patronenhülse verklemmt, sodass ein zweiter Schuss nicht möglich gewesen sei.
Jäger macht unglückliche Figur vor Gericht
Das Amtsgericht Haßfurt erklärte in seine Begründung ausdrücklich, dass es nicht angemessen gewesen sei, in der gegebenen Situation ein Haustier („Tötung eines Wirbeltiers“) zu erschießen, auch wenn die Schilderung des Jägers stimmen sollte. Dem würden wohl die meisten Jäger zustimmen, zumal es in der Jägerschaft viele Hundebesitzer und Hundeliebhaber gibt.
Zudem habe der Hund unnötig gelitten durch das zu kleine Kaliber. Aus diesem Argument kann sich wohl kein neutraler Beobachter entziehen. Es ist schlicht und ergreifend schwer zu verstehen, warum ein Jäger auf die Idee kommt, einen frei laufenden Hund sofort zu erschießen, ohne die Situation auf andere Weise zu lösen. Wenn jeder Haushund, der beim Spaziergang plötzlich einen Hasen entdeckt und verfolgt, erschossen würde, wäre ein Verbot der Jagd in Deutschland nur eine Frage der Zeit.
Mitmenschlicher Aspekt vom verurteilten Jäger nicht beachtet
Ein bemerkenswertes Argument des Amtsgerichts Haßfurt im aktuellen Fall war, dass auch Mitmenschlichkeit berücksichtigt werden müsste in einer Situation, wie sie sich dem Jäger darstellte. Es sei abzuwägen, ob es tatsächlich die beste Entscheidung sei, ein Haustier zu erschießen, um vermeintlich einen Hasen zu retten. Angesichts der zahlreichen Hasen, die von Jägern erlegt werden und der engen Beziehung vieler Menschen zu ihren Hunden, dürfte es schwierig sein, diese Abwägung zugunsten des Hasen ausfallen zu lassen.
Nahezu alle Jäger würden in einer ähnlichen Situation prinzipiell auf einen Schuss verzichten. Aber was ist, wenn es sich nicht um einen Hasen, sondern um ein Reh handelt? Und was ist, wenn ein Hund mehrfach auffällig wird? Grundsätzlich ist es immer eine problematische Sache, wenn ein Haustier erschossen wird. Deswegen sollte es immer das erste Ziel sein, eine bessere Lösung zu finden, entweder mit den Besitzern des Tieres oder notfalls auch mit den Ordnungsbehörden.
Hundebesitzer provozieren mitunter problematische Situationen
Bei aller berechtigten Kritik am verurteilten Jäger muss an dieser Stelle angemerkt werden, dass es zahlreiche Hundebesitzer gibt, die ihren Hund sorglos und teilweise verantwortungslos durch die Natur streifen lassen. Ob dies in Haßfurt der Fall war, kann an dieser Stelle nicht entschieden werden. Das Gericht sah die Schuld eindeutig beim Jäger. Aber viele kritische Situationen würden gar nicht entstehen, wenn Hundebesitzer ihre Hunde konsequent an der Leine führten.
Die wenigsten Hundebesitzer haben ihre Hunde im Griff. Wer das anzweifelt, muss sich nur morgens oder abends auf einem der frequentierten Spazierwege in der näheren Umgebung aufhalten. Viele Hunde sind schlecht erzogen, gehorchen nicht und laufen trotzdem ohne Leine durch die Gegend. Zumindest in Waldnähe und im Wald sollten Hundebesitzer dieses Risiko nicht eingehen, um Konfrontationen mit der Jägerschaft und größere Dramen zu vermeiden.
Quelle: Agrarheute