Jagdzeiten in Bayern 2023
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Anmerkungen zu Jagdzeiten und Schonzeiten
(1) Die Jagd ist auch in der Setzzeit erlaubt. (§ 19 Abs. 1 Satz 3 AVBayJG)
(2) Der Biber ist nicht im BayJG und in der AVBayJG zu finden, aber aufgrund der AAV gibt es eine Ausnahmeregelung für die Jagd auf den Biber in Bayern. Die genauen rechtlichen Vorgaben für die Jagd auf den Biber sind § 2 AAV zu entnehmen.
(3) Ausschließlich in einem Umkreis von 200 m um geschlossene Gewässer erlaubt. Die genauen Regeln sind der AVBayJG zu entnehmen. (§ 19 Abs. 2 AVBayJG)
(4) Der Kormoran ist nicht im BayJG und im AVBayJG zu finden, aber die Jagd ist trotzdem erlaubt auf Basis der AAV. Allerdings gibt es einige Einschränkungen. Insbesondere darf die Jagd maximal 200 Meter von einem Gewässer entfernt stattfinden. § 1 der AAV regelt die Details zur Kormoran-Jagd.
(5) Für Schwarzwild und Füchse sind keine Schonzeiten festgelegt, aber während der Setzzeiten ist die Jagd auf Elterntiere, die zur Aufzucht der Jungtiere notwendig sind, verboten. (§ 1 Abs. 2 JagdzeitV 1977 und § 22 Abs. 4 BJagdG)
Wichtiger Hinweis: Die angegebenen Jagd- und Schonzeiten können nur einen groben Überblick bieten, denn auch wenn eine Jagdzeit angegeben ist, kann die Jagd z.B. durch § 22 Abs. 4 BJagdG (Jagd auf Elterntiere während der Setz- und Brutzeit) eingeschränkt sein. Zudem sind immer lokale und temporäre Ausnahmeregelungen möglich, so dass Sie sich vor jeder Jagd genau informieren müssen, welche aktuellen Regeln gelten.
Jagdgesetze und Jagdverordnungen
BJagdG (Bundesjagdgesetz) vom 29. September 1976 (letzte Änderung vom 4. November 2018): www.gesetze-im-internet.de/BJagdG
JagdzeitV 1977 (Verordnung über die Jagdzeiten [im Bund]) vom 2. April 1977 (letzte Änderung vom 7. März 2018): www.gesetze-im-internet.de/JagdzeitV_1977
BayJG (Bayerisches Jagdgesetz) 18. Oktober 1978 (letzte Änderung vom 14. Juli 2016): www.gesetze-bayern.de/BayJG
AVBayJG (Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes) vom 1. März 1983 (letzte Änderung vom 14. Juli 2016): www.gesetze-bayern.de/AVBayJG
AAV (Artenschutzrechtliche Ausnahmeverordnung) vom 3. Juni 2008 (letzte Änderung vom 23. Mai 2017): www.gesetze-bayern.de/AAV