Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen 2023

Letzte Überprüfung: 17.10.2023

TierartJagdzeit
Damwild (Kälber)01.08.-31.01.
Damwild (Schmalspießer)01.05.-31.05.
Damwild (Schmaltiere)01.05.-31.05.
Damwild (Hirsche)01.08.-31.01.
Damwild (Alttiere)01.08.-31.01.
Rehwild (Kitze)01.09.-31.01.
Rehwild (Schmalrehe)01.05.-31.05. u. 01.09.-31.01.
Rehwild (Ricken)01.09.-31.01.
Rehwild (Böcke)01.05.-31.01.
Rotwild (Kälber)01.08.-31.01.
Rotwild (Schmalspießer)01.05.-31.05.
Rotwild (Schmaltiere)01.05.-31.05.
Rotwild (Hirsche)01.08.-31.01.
Rotwild (Alttiere)01.08.-31.01.
Sikawild (Kälber)01.08.-31.01.
Sikawild (Schmalspießer)01.05.-31.05.
Sikawild (Schmaltiere)01.05.-31.05.
Sikawild (Hirsche)01.08.-31.01.
Sikawild (Alttiere)01.08.-31.01.
Muffelwild01.08.-31.01.
Schwarzwild (Frischlinge)01.01.-31.12.(1)
Schwarzwild (Überläufer)01.08.-31.01.(2)
Schwarzwild (Bachen)01.08.-31.01.(2)
Schwarzwild (Keiler)01.08.-31.01.(2)
Feldhase16.10.-31.12.
Wildkaninchen (adult)16.10.-28.02.(3)
Wildkaninchen (juvenil)01.01.-31.12.(3)
Fuchs (adult)16.07.-28.02.
Fuchs (juvenil)01.01.-31.12.
Dachs (adult)01.09.-31.12.
Dachs (juvenil)01.01.-31.12.
Steinmarder16.10.-28.02.
Baummarderkeine
Iltis16.10.-28.02.
Hermelin01.09.-28.02.
Waschbär (adult)01.08.-28.02.
Waschbär (juvenil)01.01.-31.12.
Marderhund (adult)01.09.-28.02.
Marderhund (juvenil)01.01.-31.12.
Mink16.10.-28.02.
Rebhuhn01.09.-15.12.(5)
Fasan16.10.-15.01.
Wildtruthuhn (Wildtruthähne)16.03.-30.04.
Wildtruthuhn (Wildtruthennen)keine
Wildtauben (Ringeltaube)01.11.-20.02.(3)
Wildtauben (Türkentaube)keine
Höckerschwan01.11.-20.02.
Wildgans (Blässgans)keine
Wildgans (Graugans)16.07.-31.01.(4)
Wildgans (Kanadagans)16.07.-31.01.(4)
Wildgans (Nilgans, adult)16.07.-31.01.(4)
Wildgans (Nilgans, juvenil)01.01.-31.12.(4)
Wildgans (Ringelgans)keine
Wildgans (Saatgans)keine
Wildenten (Stockente)16.09.-15.01.
Wildenten (Pfeifente)keine
Wildenten (Krickente)keine
Wildenten (Spießente)keine
Wildenten (Bergente)keine
Wildenten (Reiherente)keine
Wildenten (Tafelente)keine
Wildenten (Samtente)keine
Wildenten (Trauerente)keine
Sägerkeine
Haubentaucherkeine
Waldschnepfekeine
Blässhuhnkeine
Möwen (Lachmöwe)keine
Möwen (Sturmmöwe)keine
Möwen (Silbermöwe)keine
Möwen (Mantelmöwe)keine
Möwen (Heringsmöwe)keine
Großtrappekeine
Graureiherkeine
Falkenkeine
Greifekeine
Kolkrabekeine
Waldschnepfe16.10.-15.01.
Rabenkrähen01.08.-10.03.
Elster01.08.-28.02.

Anmerkungen zu Jagdzeiten in NRW

  1. Frischlinge sind explizit als „noch nicht einjährige Stücke“ definiert. (LJZeitVO § 1 Abs. 1 Satz 5)
  2. Bis 31. Januar 2028 darf Schwarzwild vorbehaltlich § 22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes ganzjährig ausgeübt werden. (LJZeitVO § 1 Abs. 3)
  3. Wenn die untere Jagdbehörde die Schonzeit für Wildkaninchen, Ringeltauben und Rabenkrähen aufhebt zur Vermeidung von Wildschäden, ist es ggf. auch zulässig, während der Setz- und Brutzeiten zu jagen (siehe dazu: § 22 Absatz 4 Satz 2 BJG).
  4. Für ein Gebiet am Unteren Niederrhein und im Naturschutzgebiet Weseraue gilt eine Schonzeit vom 15. Oktober bis zum 31. Januar. Die genaue Gebietsdefinition finden Sie in § 2 Abs. 2 der LJZeitVO.
  5. Für Rebhühner gilt ungeachtet der Angabe in der Tabelle eine Schonzeit bis zum 31. Dezember 2023. (LJZeitVO § 2 Abs. 1)

Jagdgesetze und Jagdverordnungen in NRW

BJagdG (Bundesjagdgesetz) vom 29. September 1976 (letzte Änderung vom 9. Juni 2020): www.gesetze-im-internet.de/BJagdG

JagdzeitV 1977 (Verordnung über die Jagdzeiten [im Bund]) vom 2. April 1977 (letzte Änderung vom 7. März 2018): www.gesetze-im-internet.de/JagdzeitV_1977

LJG-NRW (Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen) vom 7. Dezember 1994 (letzte Änderung vom 19. Februar 2022): recht.nrw.de/LJG-NRW

Verordnung über die Jagdzeiten (Landesjagdzeitenverordnung – LJZeitVO) vom 28. Mai 2015 (letzte Änderung vom 11. Juli 2019): recht.nrw.de/LJZeitVO

Infos über das Bundesland und die Jagd in Nordrhein-Westfalen

Nordrhein-Westfalen entstand im Jahr 1946 unter Führung der britischen Besatzungsmacht aus den der Rheinprovinz und der Provinz Westfalen. Im Jahr 1947 wurde NRW um das Land Lippe ergänzt. Die Landeshauptstadt ist Düsseldorf, aber die größte Stadt in NRW ist Köln. Andere bekannte Städte sind Bochum, Dortmund, Duisburg, Mönchengladbach, Leverkusen, Gelsenkirchen, Münster, Detmold und Aachen. Das Ruhrgebiet, das heute oft als „Ballungsraum Rhein-Ruhr“ bezeichnet wird, liegt im Herzen des Bundeslandes und hat einen wichtigen Anteil am wirtschaftlichen Aufstieg des Landes nach dem Zweiten Weltkrieg. Der Kohlebergbau spielt heute jedoch keine große Rolle mehr und seit Jahrzehnten findet ein Strukturwandel in NRW statt, der den Wegfall der alten Industrie-Arbeitsplätze kompensieren soll.

NRW ist das Bundesland mit den meisten Einwohnern in Deutschland, aber es gibt keine einheitliche kulturelle Vergangenheit. Schon im Namen des Bundeslandes wird deutlich, dass es mit dem Rheinland und Westfalen zwei sehr unterschiedlich geprägte Gebiete in NRW gibt. Ein anschauliches Beispiel dafür ist der Karneval, der im Rheinland eine große Tradition hat, in Westfalen aber eine eher untergeordnete Rolle spielt. Zur Karnevalszeit kommen zahlreiche Besucher aus aller Welt nach Köln, um den berühmten Kölner Karneval hautnah zu erleben. NRW ist ein Flächenland und bietet deswegen grundsätzlich gute Voraussetzungen für Jäger.

In Nordrhein-Westfalen sind die folgenden Wildarten bejagbar, da sie entweder im Bundesjagdgesetz (BJagdG) oder im Landesjagdgesetz (LJG-NRW) oder in den dazugehörigen Verordnungen stehen: Sikawild, Damwild, Elchwild, Rotwild, Rehwild, Gamswild, Muffelwild, Steinwild, Wisent, Schwarzwild, Schneehase, Feldhase, Wildkaninchen, Murmeltier, Luchs, Wildkatze, Fuchs (Baujagd ist nicht während der gesamten Jagdsaison erlaubt!), Dachs, Baummarder, Steinmarder, Iltis, Fischotter, Birkwild, Hermelin, Mauswiesel, Marderhund, Waschbär, Seehund, Auerwild, Rackelwild, Fasan. Haselwild, Wachtel, Rebhuhn, Alpenschneehuhn, Wildtruthuhn, Wildtauben (Türkentaube, Ringeltaube), Wildenten (Trauerente, Spießente, Stockente, Reiherente, Bergente, Pfeifente, Tafelente, Samtente, Krickente), Wildgänse (Ringelgans, Blässgans, Kanadagans, Nilgans, Saatgans, Graugans), Höckerschwan, Säger, Waldschnepfe, Haubentaucher, Blässhuhn, Großtrappe, Graureiher, Falken, Greife, Kolkrabe, Aaskrähe, Elster, Eichelhäher und Möwen (Mantelmöwe, Lachmöwe, Silbermöwe, Heringsmöwe, Sturmmöwe). Der Kormoran steht weder im Bundesjagdgesetz noch im Landesjagdgesetz. In NRW gab es bis 2010 eine Kormoran-Verordnung, die den Abschuss unter bestimmten Bedingungen erlaubte. Die Kormoran-Verordnung wurde von der Regierung in NRW jedoch nicht verlängert, sodass die Jagd auf den Kormoran in Nordrhein-Westfalen nicht mehr möglich ist.

Die Jagdzeiten werden innerhalb der Tierarten zum Teil weiter differenziert. Beispielsweise werden die Regeln beim Sikawild, beim Rotwild und beim Damwild für Hirsche und Alttiere sowie Schmaltiere, Schmalspießer und Kälber separat definiert. Beim Rehwild lautet die traditionelle Unterteilung: Böcke, Ricken, Schmalrehe und Kitze. Die traditionelle Einteilung beim Schwarzwild ist: Keiler, Bachen, Überläufer und Frischlinge. Bei den Wildkaninchen, Füchsen, Waschbären und Marderhunden wird zwischen erwachsenen (adulten) Tieren und Jungtieren (Jungkaninchen, Jungfüchse, Jungwaschbären, Jungmarderhunden) unterschieden. Beim Wildtruthuhn gibt es unterschiedliche Jagdzeiten für Wildtruthennen und Wildtruthähne.

Einige Wildarten werden allerdings ganzjährig geschont oder sind überhaupt nicht in NRW vertreten, so dass eine Jagd nicht möglich ist. Die aktuellen Jagdzeiten und Schonzeiten können Sie der obigen Tabelle entnehmen. Beachten Sie bitte, dass die Tabelle nur eine Übersicht bieten kann. Alle Details finden Sie in den maßgeblichen Gesetzen und Verordnungen für die Jagd in NRW.