Letzte Überprüfung: 1. Februar 2025
Tierart | Jagdzeit | |
---|---|---|
Baummarder | keine | |
Blässhuhn | keine | |
Dachs (adult) | 01.09.-31.12. | |
Dachs (juvenil) | 01.01.-31.12. | |
Damwild (Alttiere) | 01.08.-31.01. | |
Damwild (Hirsche) | 01.08.-31.01. | |
Damwild (Kälber) | 01.08.-31.01. | |
Damwild (Schmalspießer) | 01.05.-31.05. | |
Damwild (Schmaltiere) | 01.05.-31.05. | |
Elster | 01.08.-28.02. | |
Falken | keine | |
Fasan | 16.10.-15.01. | |
Feldhase | 16.10.-31.12. | |
Fuchs (adult) | 16.07.-28.02. | |
Fuchs (juvenil) | 01.01.-31.12. | |
Graureiher | keine | |
Greife | keine | |
Großtrappe | keine | |
Haubentaucher | keine | |
Hermelin | 01.09.-28.02. | |
Höckerschwan | 01.11.-20.02. | |
Iltis | 16.10.-28.02. | |
Kolkrabe | keine | |
Marderhund (adult) | 01.09.-28.02. | |
Marderhund (juvenil) | 01.01.-31.12. | |
Mink | 16.10.-28.02. | |
Möwen (Heringsmöwe) | keine | |
Möwen (Lachmöwe) | keine | |
Möwen (Mantelmöwe) | keine | |
Möwen (Silbermöwe) | keine | |
Möwen (Sturmmöwe) | keine | |
Muffelwild | 01.08.-31.01. | |
Rabenkrähen | 01.08.-10.03. | |
Rebhuhn | 01.09.-15.12. | (5) |
Rehwild (Böcke) | 01.05.-31.01. | |
Rehwild (Kitze) | 01.09.-31.01. | |
Rehwild (Ricken) | 01.09.-31.01. | |
Rehwild (Schmalrehe) | 01.05.-31.05. u. 01.09.-31.01. | |
Rotwild (Alttiere) | 01.08.-31.01. | |
Rotwild (Hirsche) | 01.08.-31.01. | |
Rotwild (Kälber) | 01.08.-31.01. | |
Rotwild (Schmalspießer) | 01.05.-31.05. | |
Rotwild (Schmaltiere) | 01.05.-31.05. | |
Säger | keine | |
Schwarzwild (Bachen) | 01.08.-31.01. | (2) |
Schwarzwild (Frischlinge) | 01.01.-31.12. | (1) |
Schwarzwild (Keiler) | 01.08.-31.01. | (2) |
Schwarzwild (Überläufer) | 01.08.-31.01. | (2) |
Sikawild (Alttiere) | 01.08.-31.01. | |
Sikawild (Hirsche) | 01.08.-31.01. | |
Sikawild (Kälber) | 01.08.-31.01. | |
Sikawild (Schmalspießer) | 01.05.-31.05. | |
Sikawild (Schmaltiere) | 01.05.-31.05. | |
Steinmarder | 16.10.-28.02. | |
Waldschnepfe | keine | |
Waldschnepfe | 16.10.-15.01. | |
Waschbär (adult) | 01.08.-28.02. | |
Waschbär (juvenil) | 01.01.-31.12. | |
Wildenten (Bergente) | keine | |
Wildenten (Krickente) | keine | |
Wildenten (Pfeifente) | keine | |
Wildenten (Reiherente) | keine | |
Wildenten (Samtente) | keine | |
Wildenten (Spießente) | keine | |
Wildenten (Stockente) | 16.09.-15.01. | |
Wildenten (Tafelente) | keine | |
Wildenten (Trauerente) | keine | |
Wildgans (Blässgans) | keine | |
Wildgans (Graugans) | 16.07.-31.01. | (4) |
Wildgans (Kanadagans) | 16.07.-31.01. | (4) |
Wildgans (Nilgans, adult) | 16.07.-31.01. | (4) |
Wildgans (Nilgans, juvenil) | 01.01.-31.12. | (4) |
Wildgans (Ringelgans) | keine | |
Wildgans (Saatgans) | keine | |
Wildkaninchen (adult) | 16.10.-28.02. | (3) |
Wildkaninchen (juvenil) | 01.01.-31.12. | (3) |
Wildtauben (Ringeltaube) | 01.11.-20.02. | (3) |
Wildtauben (Türkentaube) | keine | |
Wildtruthuhn (Wildtruthähne) | 16.03.-30.04. | |
Wildtruthuhn (Wildtruthennen) | keine |

Anmerkungen zu Jagdzeiten NRW
- Frischlinge sind explizit als „noch nicht einjährige Stücke“ definiert. (LJZeitVO § 1 Abs. 1 Satz 5)
- Bis 31. Januar 2028 darf Schwarzwild vorbehaltlich § 22 Absatz 4 des Bundesjagdgesetzes ganzjährig ausgeübt werden. (LJZeitVO § 1 Abs. 3)
- Wenn die untere Jagdbehörde die Schonzeit für Wildkaninchen, Ringeltauben und Rabenkrähen aufhebt zur Vermeidung von Wildschäden, ist es ggf. auch zulässig, während der Setz- und Brutzeiten zu jagen (siehe dazu: § 22 Absatz 4 Satz 2 BJG).
- Für ein Gebiet am Unteren Niederrhein und im Naturschutzgebiet Weseraue gilt eine Schonzeit vom 15. Oktober bis zum 31. Januar. Die genaue Gebietsdefinition finden Sie in § 2 Abs. 2 der LJZeitVO.
- Für Rebhühner gilt ungeachtet der Angabe in der Tabelle eine Schonzeit bis zum 31. Dezember 2023. (LJZeitVO § 2 Abs. 1)
Jagdrecht NRW: Jagdgesetze und Jagdverordnungen
BJagdG (Bundesjagdgesetz) vom 29. September 1976 (letzte Änderung vom 9. Juni 2020): www.gesetze-im-internet.de/BJagdG
JagdzeitV 1977 (Verordnung über die Jagdzeiten [im Bund]) vom 2. April 1977 (letzte Änderung vom 7. März 2018): www.gesetze-im-internet.de/JagdzeitV_1977
LJG-NRW (Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen) vom 7. Dezember 1994 (letzte Änderung vom 19. Februar 2022): recht.nrw.de/LJG-NRW
Verordnung über die Jagdzeiten (Landesjagdzeitenverordnung – LJZeitVO) vom 28. Mai 2015 (letzte Änderung vom 11. Juli 2019): recht.nrw.de/LJZeitVO
Jagdzeiten in NRW – Fakten, Wissenswertes & Praxistipps
Die Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen (NRW) bilden die unverzichtbare Grundlage für eine nachhaltige Jagdpraxis. Der Schutz der heimischen Wildbestände ist dabei eines der wichtigsten Ziele. Allerdings gibt es auch andere Ziele, etwa den Schutz der Forstwirtschaft, den Schutz der Landwirtschaft und nicht zuletzt auch den Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Wildtieren und Wildseuchen.
Zielsetzung der Jagdzeiten
Die wichtigsten Argumente für Jagdzeiten in der Praxis sind:
- Artenschutz: Mit den Jagd- und Schonzeiten in NRW werden die Fortpflanzung und Aufzuchtzeiten der Wildtiere geschützt. Das ist eine entscheidende Voraussetzung dafür, dass nachhaltige Populationen entstehen.
- Populationsmanagement: Einerseits gibt es die Schonzeiten in NRW, die dafür sorgen, dass sich Wildtiere ungestört vermehren und entfalten können. Andererseits gibt es die Jagdzeiten in NRW, die dafür sorgen, dass Überpopulationen verhindert oder bekämpft werden. Für manche Wildarten gibt es auch keine Schonzeiten, da sonst starke Überpopulationen entstünden.
- Erhalt der Biodiversität: Die Jagdzeiten in NRW sind notwendig, um Biodiversität zu gewährleisten. Ohne Eingriff des Menschen würden vielerorts einzelne Wildarten dominieren und andere Wildtiere zurückdrängen.
- Schutz der Landwirtschaft: Es gibt diverse Wildarten, die erhebliche Schäden auf landwirtschaftlichen Flächen in Nordrhein-Westfalen anrichten können, etwa Wildschweine und Wildgänse. Deswegen ist es wichtig, dass eine vernünftige Bejagung stattfindet.
- Schutz der Forstwirtschaft: Rehe und andere Wildtiere können zu einem Problem für die Forstwirtschaft werden, wenn junge Pflanzen im großen Stil abgefressen werden. Deswegen funktioniert Forstwirtschaft vielerorts nur, wenn auch eine Bejagung des Rehwilds und anderer Wildarten stattfindet.
Jagdrecht NRW – gesetzlicher Rahmen für die Jagdzeiten in NRW 2025
Die konkreten Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen werden durch die Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO) bestimmt. Überdies ist es aber wichtig zu wissen, dass es teilweise lokale und regionale Ausnahmeregelungen gibt, die durch das Landesjagdgesetz (LJG-NRW) ausdrücklich zugelassen sind. Damit soll insbesondere gewährleistet werden, dass in konkreten Ausnahmesituationen eine Lösung gefunden werden kann, ohne dass die Jagdzeiten in NRW für das gesamte Land geändert werden müssen.
Für alle Jäger in Nordrhein-Westfalen sind die Jagdzeiten in NRW von immenser Bedeutung. Ein Verstoß gegen die Jagdzeiten kann erhebliche Probleme verursachen. Neben einer heftigen Strafe müsstest du beim Verstoß gegen die Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen auch mit einem Entzug Jagdscheins rechnen. Deswegen empfehlen wir dir, vor der Jagd alle Daten zu überprüfen, möglichst mit mehreren Quellen, damit du ganz sicher sein kannst, dass du keinen Fehler machst.
Jagdrecht NRW – Wissenswertes zu den Jagdzeiten NRW
In Deutschland wird die Jagd von den Bundesländern geregelt. Auf den ersten Blick ist das nicht immer ganz einfach zu erkennen, denn es gibt ein Bundesjagdgesetz und auch eine Jagdzeitenverordnung des Bundes. Aber alle Bundesländer, auch Nordrhein-Westfalen, haben Landesjagdgesetze und dazugehörige Landesjagdverordnungen, in denen die Jagdzeiten geregelt werden.
Wenn du wissen möchtest, welche Tiere du jagen darfst und welche Jagd- und Schonzeiten in NRW gelten, musst du einen Blick in die Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO) werfen. Die Regelung des Bundes spielt in der Praxis keine Rolle für dich. Das solltest du aber auch bei der Ausbildung zum Jäger gelernt haben.
Jagdzeiten in NRW gelten nicht unbegrenzt
Wie bei allen Gesetzen und Verordnungen gilt auch bei Jagdgesetzen und Jagdverordnungen, dass Änderungen möglich sind. In Nordrhein-Westfalen gab es teilweise erhebliche Änderungen im Laufe der letzten Jahrzehnte, oft aus ideologischen Gründen. Für Jäger ist es immer wichtig, auf dem Laufenden zu bleiben, denn wenn sich Jagdzeiten ändern und ein Jäger dies nicht mitbekommt, zählt dies nicht als Entschuldigung bei einem Verstoß gegen die Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen.
Ausnahmeregelungen
Wildschäden sind teilweise ein großes Problem für Landwirte und Forstwirte in Nordrhein-Westfalen. Deswegen kann es vorkommen, dass Schonzeiten vorübergehend in bestimmten Regionen aufgehoben werden, um etwa Ringeltauben, Rabenkrähen, Wildkaninchen, Wildschweine oder Wildgänse davon abzuhalten, massive Wildschäden zu verursachen.
Aktualisierungen und rechtliche Anpassungen
Wir von Schonzeiten.de verfolgen die Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Jagdzeiten in NRW kontinuierlich und machen unsere Leser darauf aufmerksam, wenn sich etwas ändert. Ferner empfehlen wir unseren Lesern aber, die Verlautbarungen des Landesjagdverbands Nordrhein-Westfalen e. V. im Blick zu behalten, um keine Änderung zu verpassen.
Zudem ist es immer eine gute Idee, Kontakt zur Kreisjägerschaft zu halten, um über aktuelle Änderungen, Ausnahmeregelungen und andere wichtige Vorgänge umgehend informiert zu werden. Die Jagd in NRW ist aufgrund des Einsatzes von Schusswaffen und der gezielten Tötung von Wildtieren kein harmloser Spaß. Umso wichtiger ist es, dass sich Jäger in jeder Hinsicht verantwortungsvoll verhalten.
Bedeutung der Jagdzeiten für den Wildschutz in NRW
Der Gesetzgeber verfolgt mit dem Landesjagdgesetz und der Landesjagdzeitenverordnung in Nordrhein-Westfalen das Ziel, die Wildpopulationen auf einem sinnvollen Niveau zu halten. Die Einrichtung von Jagd- und Schonzeiten in NRW wird detailliert begründet.
Ökologische und biologische Gründe für die Festlegung von Jagdzeiten
- Schutz der Fortpflanzungszeiten: Die Wildpopulationen können sich nur regenerieren, wenn während der Fortpflanzungszeiten keine Jagd stattfindet. Wenn eine Schonzeit für eine Wildart festgelegt wird, gewährleistet dies, dass Jungtiere sich normal entwickeln können und die Eltern nicht versehentlich erlegt werden.
- Erhaltung der Artenvielfalt: In Nordrhein-Westfalen gibt es Kulturlandschaften und keine Naturlandschaften. Deswegen ist es notwendig, dass der Mensch als Jäger immer wieder eingreift, um einen Ausgleich zwischen den Wildarten zu gewährleisten. Ohne Jagd bestünde die Gefahr, dass in NRW besonders anpassungsfähige Wildarten andere Wildarten verdrängen würden.
- Vermeidung von Überjagung: Mit Schonzeiten und Abschussplänen wird gewährleistet, dass nicht zu viel Wild erlegt wird. Eine zentrale Kontrolle ist gerade bei sensiblen Wildpopulationen notwendig, denn schon ein einziges Jahr mit erheblicher Überbejagung könnte einzelne Wildpopulationen massiv beeinträchtigen.
Rolle der Jagdzeiten im Naturschutz
- Nachhaltige Bewirtschaftung: Die Jagdzeiten in NRW gewährleisten, dass Jäger die Möglichkeit haben, Wildtiere zu erlegen, die für Forstwirtschaften und Landwirtschaften zu einem Problem werden können. Das Ziel muss es sein, eine vernünftige Balance zwischen den beiden Wirtschaftszweigen und den Wildtierpopulationen zu finden.
- Anpassung an ökologische Bedingungen: Bei der Festlegung der Jagdzeiten in NRW spielen auch die ökologischen Bedingungen eine Rolle. In den vergangenen Jahrzehnten war es mitunter das Ziel, so wenig Jagd wie möglich in NRW zuzulassen, um eine natürliche Entwicklung der Wildbestände zu gewährleisten. Das funktioniert allerdings nicht überall gut.
- Förderung von Forschung und Monitoring: Damit die Wirkung von Jagd- und Schonzeiten in Nordrhein-Westfalen verstanden wird, ist es wichtig, Forschung zu betreiben und die Wildbestände über ein modernes Monitoring zu kontrollieren. Wissenschaftliche Daten und Fakten tragen dazu bei, dass vernünftige Entscheidungen ohne ideologische Scheuklappen getroffen werden.
Die Festlegung der Jagdzeiten ist ein heißes politisches Thema. Dabei ist es keineswegs so, dass die Jäger in Nordrhein-Westfalen den Anspruch haben, möglichst viel zu jagen. Aber es gibt doch sehr unterschiedliche Vorstellungen davon, wie viel Jagd in NRW sinnvoll ist. Dieser grundlegende Streit lässt sich dauerhaft wohl am besten durch eine wissenschaftliche Erforschung der Jagd und der Auswirkung von Jagd- und Schonzeiten in NRW beilegen.
Auswirkungen von Jagdzeiten auf die Jagdpraxis in NRW
Planung und Durchführung der Jagd
Die Jagdpraxis in Nordrhein-Westfalen muss rund um die vorgegebenen Jagd- und Schonzeiten geplant werden. Sämtliche Jagdstrategien müssen entsprechend entwickelt werden. Glücklicherweise ist dies in der Praxis aber kein nennenswertes Problem, zumal verantwortungsbewusste Jäger die meisten Vorgaben auch ohne Gesetze einhalten würden. Neben einen gut gepflegten Jagdausrüstung ist es immer auch die richtige Einstellung zur Jagd, die einen guten Jäger auszeichnet.
Beispielhafte Jagdzeiten in NRW und deren Einfluss auf die Jagdpraxis
Wir schauen uns für ein paar Wildarten in Nordrhein-Westfalen die geltenden Regeln an und zeigen, wie sich dadurch die Jagdaktivitäten verändern. Dabei ist es wichtig zu verstehen, dass es viele unterschiedliche Faktoren gibt, die auf die Jagd in NRW Einfluss haben. Es ist keineswegs so, dass nur die Jagdzeiten in NRW eine Rolle spielen.
- Schwarzwild: Frischlinge dürfen ganzjährig gejagt werden, da Wildschweine erhebliche Schäden in der Landwirtschaft verursachen können. Die Wildschweinpopulation in NRW ist größer als erwünscht. Und deswegen ist es derzeit gestattet, Frischlinge ganzjährig zu erlegen. Darauf stellen sich die Jäger in ihren Revieren ein.
- Fuchs und Dachs: Auch für Fuchs und Dachs gilt, dass Jungtiere ganzjährig gejagt werden dürfen. Damit soll nicht zuletzt verhindert werden, dass diese Arten, die dazu tendieren, Krankheiten (Tollwut etc.) zu verbreiten, keine übergroßen Populationen bilden.
Jagdtechniken in NRW
Alle Jagdmethoden, die in NRW eingesetzt werden, müssen zu den geltenden Jagd- und Schonzeiten passen. Ein Grund, warum etwa Gesellschaftsjagd eine wichtige Rolle in Nordrhein-Westfalen spielen, ist, dass es mit dieser Jagdvariante möglich ist, innerhalb kurzer Zeit viele Wildtiere zu erlegen.
- Jagd auf Wasservögel: Für viele Wasservögel gelten relativ lange Schonzeiten. Einige Arten sind sogar ganzjährig geschützt. Hinzu kommt, dass die meisten Vogelarten bestimmte Migrationsmuster haben, die bei der Jagd berücksichtigt werden müssen. Somit ergeben sich in der Praxis oft enge zeitliche Fenster für die Jagd auf Wasservögel in NRW.
- Drückjagd: Die Drückjagd ist eine traditionelle Jagdmethode, bei der viele Jäger, Treiber und Hunde im Einsatz sind. Das Ziel bei der Drückjagd ist es, in möglichst kurzer Zeit viele Wildtiere zu erlegen. Eine Drückjagd ist etwa dann wichtig und sinnvoll, wenn es ansonsten innerhalb der Jagdzeiten nicht möglich wäre, die Abschusspläne einzuhalten.
Einhaltung der Gesetze und ethische Betrachtungen
Die Einhaltung der Gesetze ist alternativlos für Jäger. Aber auf lange Sicht ist es wichtig, dass Gesetze sinnvoll gestaltet sind. Das gilt auch für Jagdgesetze. In Nordrhein-Westfalen hat es in den vergangenen Jahren viele erhitzte Debatten über dieses Thema gegeben.
Letztlich kann aber kein Zweifel an der grundlegenden Erkenntnis bestehen, dass die Einhaltung von Jagd- und Schonzeiten in Nordrhein-Westfalen auch eine ethische Verpflichtung für Jäger ist. Man mag über einzelne Jagd- und Schonzeiten in NRW diskutieren. Aber an der grundlegenden Feststellung, dass es wichtig ist, zahlreiche Wildarten während der Fortpflanzungs- und Aufzuchtzeiten zu schützen, besteht kein Zweifel.
Ethik spielt für Jäger nicht nur hinsichtlich der Waidgerechtigkeit eine wichtige zentrale Rolle. Auch die Erhaltung der Wildpopulationen und der Natur sind Aufgaben, die ethisch begründet werden können und müssen. Ein Jäger im Wald in Nordrhein-Westfalen, der sich nicht in erster Hinsicht als Naturschützer begreift, macht etwas falsch.
Herausforderungen und Anpassungen
Wie in allen Lebensbereichen kollidieren die gesetzlichen Vorgaben manchmal mit der Praxis. In diesem Fall gibt es keine Alternative zur Einhaltung der Gesetze, auch wenn es aus ethischen und praktischen Erwägungen eventuell in Einzelfällen sinnvoll erscheinen mag, eine andere Entscheidung zu treffen.
Wenn das Landesjagdgesetz und die Landesjagdzeitenverordnung in NRW nicht zufriedenstellend sind, gibt es nur den politischen Weg, um eine Veränderung herbeizuführen. Eine grundlegende Herausforderung sind dabei die vielen unterschiedlichen Interessen, die bei der Jagd berücksichtigt werden müssen, vom Schutz vor Wildschäden bis zum Tierschutz. Das macht es nicht einfach, einen tragfähigen Kompromiss zu finden.
Jeder Jäger ist dazu aufgerufen, sich an den Diskussionen um die moderne Jagdpraxis zu beteiligen. Genauso ist allerdings jeder Jäger dazu verpflichtet, die geltenden Gesetze und Vorschriften in Nordrhein-Westfalen lückenlos einzuhalten. Jeder Verstoß gegen Jagdzeiten, Schonzeiten oder andere Vorgaben in NRW führt zu persönlichen Konsequenzen und negativer Presse. Und wenn die Jäger in Nordrhein-Westfalen eines nicht brauchen können, dann ist es negative Berichterstattung.
Häufige Missverständnisse rund um das Thema Jagdzeiten in NRW
Missverständnis 1: Jagdzeiten in NRW werden willkürlich festgelegt.
Auch wenn nicht alle Jäger mit den Jagdzeiten und Schonzeiten in Nordrhein-Westfalen einverstanden sind, kann doch nicht behauptet werden, dass die Daten willkürlich festgelegt werden. Die Änderung der Landesjagdzeitenverordnung in NRW ist an einen politischen Prozess gebunden und nur mit einer Mehrheit umsetzbar.
Zum politischen Prozess gehört eine umfassende Debatte. Wahr ist allerdings auch, dass die Argumente der Jäger in NRW nicht immer im wünschenswerten Maße gehört werden.
Missverständnis 2: Die Jagd ist in NRW das ganze Jahr über erlaubt.
Es gibt Wildtiere, die das ganze Jahr über gejagt werden können. Aber wenn du einen Blick auf die Jagdzeiten-Tabelle für NRW in diesem Artikel schaust, wirst du feststellen, dass es auch viele Wildtiere gibt, die ganzjährig geschont werden. Die meisten Wildtiere in NRW können nicht ganzjährig gejagt werden. Insbesondere während der Setz- und Aufzuchtzeiten sind viele Wildarten geschützt.
Missverständnis 3: Jagdzeiten NRW gelten nur für wenige Wildarten.
Für alle Wildtiere, die im Landesjagdgesetz erfasst sind, gibt es Jagd- und Schonzeiten. Die Liste ist lang und umfasst alle Tierarten, bei denen die Jagd aus unterschiedlichen Gründen zumindest theoretisch sinnvoll und notwendig ist. Praktisch gibt es manchmal ganzjährige Schonzeiten, weil die Wildpopulationen klein sind oder nur langsam wachsen.
Fazit: Jagd- und Schonzeiten in Nordrhein-Westfalen sind unverzichtbar
In der heutigen Zeit ist die Jagdausübung ohne Jagd- und Schonzeiten in NRW nicht vorstellbar. Gäbe es etwa keine Schonzeiten während der Setz- und Aufzuchtzeiten für Rotwild, Rehwild und diverse andere sensible Wildarten, könnten innerhalb weniger Jahre ganze Arten aus Nordrhein-Westfalen verschwinden.
Auch wenn 99,9 % aller Jäger in NRW den Anspruch haben, die Natur und Wildtiere zu schützen, würden schon wenige schwarze Schafe reichen, um alle Bemühungen ad absurdum zu führen. Verbindliche gesetzliche Regelungen sind deswegen wichtig, damit die Jagd in NRW in vernünftigen Bahnen läuft. Natürlich gilt dies auch in allen anderen Bundesländern. Deswegen gibt es überall gesetzliche Jagdzeiten in Deutschland.
Zudem ist es wichtig, dass die Wildtiere Populationen vernünftig kontrolliert werden durch sinnvolle Bejagung. Das ist nicht zuletzt auch wichtig, um die Forstwirtschaft und die Landwirtschaft in Nordrhein-Westfalen zu schützen. Jäger in NRW tragen nicht zuletzt mit der Umsetzung der Jagdzeiten und Schonzeiten dazu bei, dass ein vernünftiger Artenschutz umgesetzt wird.
FAQ Jagdzeiten NRW
Wann ist Jagdzeit in NRW?
Es gibt keine allgemeine Jagdzeit in Nordrhein-Westfalen. Vielmehr gibt es für jede Wildarten, die unter das Landesjagdgesetz NRW fällt, individuelle Jagd- und Schonzeiten. Das ist wichtig, denn die Wildtierpopulationen sind sehr unterschiedlich.
Welches Wild darf jetzt in Nordrhein-Westfalen gejagt werden?
Ein Blick in unsere Jagd- und Schonzeiten-Tabelle für NRW klärt diese Frage für dich. Es ist wichtig zu verstehen, dass nicht jede Wildart zu jeder Zeit gejagt werden darf. Manche Wildarten dürfen in NRW überhaupt nicht gejagt werden. Andere Tiere dürfen in NRW ganzjährig gejagt werden.
Wo darf man in NRW jagen?
Die Jagd darf in NRW nur in ausgewiesenen Jagdbezirken ausgeübt werden. Große Teile der Waldflächen sind etwa als Jagdbezirke ausgewiesen, aber es gibt auch befriedete Bezirke, die nicht für die Jagd freigegeben sind. Zudem muss bei der Jagd in NRW ein Abstand von mindestens 300 m zu Wildfütterungen eingehalten werden. Die Jagd darf in Nordrhein-Westfalen zudem nicht die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit stören.
Wann ist Jagdsaison in NRW?
Es gibt keine einheitliche Jagdsaison in Nordrhein-Westfalen, denn für jede Wildart werden individuelle Jagd- und Schonzeiten in NRW festgelegt. In unserer Tabelle kannst du nachschauen, welche Wildtiere zu welchen Zeiten in NRW gejagt werden dürfen.
Wann ist im Wald in NRW Schonzeit?
Es gibt keine einheitliche Schonzeit für den Wald in NRW. Schonzeiten gelten für einzelne Wildarten, aber nicht für alle Wildtiere gleichzeitig. Du kannst dir unsere Jagdzeiten-Tabelle für NRW anschauen, um die Details nachzulesen. Gut zu wissen: Die entscheidende Voraussetzung dafür, dass in einem Wald gejagt werden darf, ist, dass der Wald als Jagdbezirk in NRW ausgewiesen ist.
Welche Jagdzeiten gelten für Wildschweine (Schwarzwild) in NRW?
Bei den Jagdzeiten für Wildschweine (Schwarzwild) in NRW wird unterschieden zwischen Bachen, Keilern, Überläufer und Frischlingen. Die aktuellen Daten für diese Alters- und Geschlechtsgruppen kannst du der Tabelle in diesem Artikel entnehmen, in der wir die Jagdzeiten NRW detailliert auflisten.
Welche Jagdzeiten gelten für Wildkaninchen in NRW?
Bei den Jagdzeiten für Wildkaninchen in Nordrhein-Westfalen wird unterschieden zwischen adulten und juvenilen Tieren. Die aktuellen Jagd- und Schonzeiten in NRW für Wildkaninchen findest du in unserer übersichtlichen Tabelle.
Wie kann ich mich über die aktuellen Jagdzeiten in NRW informieren?
Auf Schonzeiten.de stellen wir Tabellen mit Jagdzeiten für NRW und alle anderen Bundesländer kostenlos zur Verfügung, damit du dich als Jäger oder auch als Naturliebhaber, Spaziergänger oder Landwirt schnell und unkompliziert informieren kannst.
Warum sind Jagd- und Schonzeiten in NRW sinnvoll und notwendig?
Jagd- und Schonzeiten in Nordrhein-Westfalen sind erforderlich, um die Wildtierbestände in einem vernünftigen Gleichgewicht zu halten. Über die Jagd- und Schonzeiten können Wildtierpopulationen in NRW wirkungsvoll reguliert werden.
Warum gibt es Jagdzeiten in NRW?
In NRW gibt es Jagdzeiten, damit eine vernünftige und nachhaltige Regulierung der Wildbestände stattfindet. Dies dient dem Artenschutz, aber auch dem Schutz der Land- und Forstwirtschaft vor Wildschäden. Innerhalb der Jagdzeiten dürften die Jäger in NRW die jeweiligen Wildarten jagen und erlegen.
Warum gibt es Schonzeiten in NRW?
Mit den Schonzeiten für Wildarten in NRW wird sichergestellt, dass die Wildtierbestände dauerhaft erhalten bleiben. Die Schonzeiten umfassen typischerweise die Setz- und Aufzuchtzeiten, damit die Jungtiere eine Chance haben, unbeeinträchtigt aufzuwachsen.
Gibt es ganzjährige Jagdzeiten oder Schonzeiten für bestimmte Arten in NRW?
Ganzjährige Jagdzeiten gibt es in NRW für Wildarten, die zu große Populationen bilden. Ganzjährige Schonzeiten in NRW gibt es für Wildarten, deren Bestand wachsen oder zumindest nicht sinken soll. In unserer übersichtlichen Tabelle mit den Jagd- und Schonzeiten in NRW findest du die aktuellen Regelungen für alle Wildarten in Nordrhein-Westfalen.
Wer legt die Jagdzeiten in NRW fest?
Die Jagdzeiten werden in NRW in der Landesjagdzeitenverordnung (LJZeitVO) festgelegt. Diese Verordnung entsteht im politischen Prozess. In unserer Tabelle findest du die aktuellen Jagd- und Schonzeiten in NRW, sodass du dich auf einfache Weise informieren kannst.
Welche Jagdzeiten gelten für Wildenten in NRW?
Es gibt keine einheitlichen Jagdzeiten für Wildenten in Nordrhein-Westfalen. Für Bergenten, Reiherenten, Krickenten, Pfeifenten, Spießenten, Samtenten, Tafelenten, Trauerenten und Stockenten gibt es individuelle Regelungen, die du allesamt in unserer Jagdzeiten-Tabelle findest.
Welche Jagdzeiten gelten für Wildgänse in NRW?
Es gibt keine übergreifenden Jagdzeiten für Wildgänse. Vielmehr haben Nilgänse, Blässgänse, Graugänse, Kanadagänse, Saatgänse und Ringelgänse individuelle Jagd- und Schonzeiten in Nordrhein-Westfalen. Über die aktuell geltenden Daten kannst du dich in unserer Schonzeiten-Tabelle informieren.
Welche Jagdzeiten gelten für Füchse in NRW?
Für Füchse gelten großzügige Jagdzeiten in NRW, wobei zwischen Jungtieren und adulten (erwachsenen) Tieren unterschieden wird. Die aktuellen Jagdzeiten für Füchse in Nordrhein-Westfalen findest du in unserer übersichtlichen Tabelle.
Welche Jagdzeiten gelten für Rehwild in NRW?
Es gibt keine einheitlichen Jagdzeiten für Rehwild in NRW, denn es wird unterschieden zwischen Ricken, Kitzen, Schmalrehen und Böcken. Wir haben die aktuell geltenden Landesjagdzeitenverordnung ausgewertet. Die aktuellen Jagd- und Schonzeiten für Rehwild in Nordrhein-Westfalen findest du in unserer Tabelle.
Welche Jagdzeiten gelten für Rotwild in NRW?
Es gibt keine Jagdzeiten für Rotwild in NRW, die für alle Geschlechter und Altersgruppen gelten. Vielmehr wird unterschieden zwischen Schmalspießern, Schmaltieren, Hirschen, Kälbern und Alttieren. Die aktuellen Jagd- und Schonzeiten für Rotwild in Nordrhein-Westfalen findest du jederzeit in unserer Tabelle.
Welche Jagdzeiten gelten für Damwild in NRW?
Es gibt unterschiedliche Jagdzeiten für Damwild in NRW, je nach Alter und Geschlecht. Die Unterscheidung zwischen Schmalspießern, Schmaltieren, Kälbern, Hirschen und Alttieren ist praxisnah. Die aktuellen Jagd- und Schonzeiten für Damwild in Nordrhein-Westfalen stehen in unserer Tabelle.
Können Jagdzeiten in NRW kurzfristig geändert werden?
Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen können sich lokal oder regional kurzfristig ändern, allerdings innerhalb enger Grenzen. Im Zweifelsfall kannst du dich bei der zuständigen Unteren Jagdbehörde über aktuell geltende Ausnahmeregelungen informieren.
Was passiert bei einem Verstoß gegen die Jagdzeiten NRW?
Ein Verstoß gegen die Jagdzeiten in Nordrhein-Westfalen wird in der Regel als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einem Bußgeld in empfindlicher Höhe geahndet. Zudem gibt es immer die Gefahr, dass die Zuverlässigkeit infrage gestellt wird und infolgedessen der Jagdschein eingezogen wird.