Angeln ohne Angelschein ist in Deutschland nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. In der Regel benötigst du einen Angelschein. Allerdings ist diese Bezeichnung etwas irreführend, denn streng genommen gibt es in keinem Bundesland in Deutschland einen Angelschein. Es gibt aber in allen Bundesländern einen Fischereischein, meist auch einen Jugendfischereischein. Die Fischereischeine müssen aber in den meisten Fällen durch einen Erlaubnisschein oder eine Angelkarte ergänzt werden, um an einem bestimmten Gewässer angeln zu dürfen.
Angeln ohne Angelschein – Tabelle mit allen Bundesländern
Wenn du in Deutschland angeln möchtest, geht dies im Regelfall nicht ohne Angelschein. Die Ausnahmen erklären wir weiter unten im Artikel. Aber grundsätzlich kannst du davon ausgehen, dass du als ganz normaler Angler einen Fischereischein und einen Erlaubnisschein benötigst, wenn du in Deutschland angeln möchtest. Wenn du den Fischereischein oder den Erlaubnisschein nicht vorlegen kannst bei einer Kontrolle, wird üblicherweise ein Bußgeld fällig.
Wir haben uns die Mühe gemacht, alle Fischereigesetze und Fischereiverordnungen der Bundesländer zu durchforsten, um die aktuell geltenden Bußgeldregelungen in einer Tabelle übersichtlich darstellen zu können. Leider findest du viele falsche Informationen zu diesem Thema im Internet. Wir haben die Nachweise für die Bußgelder verlinkt, sodass du ohne viel Aufwand selbst nachprüfen kannst, dass unsere Angaben stimmen.
Bundesland | Angeln ohne Angelschein Strafe (Fischereischein und/oder Erlaubnisschein) |
---|---|
Baden-Württemberg | Bußgeld bis 5.000 € (FischG § 51) |
Bayern | Bußgeld bis 5.000 € (BayFiG Art. 66) |
Berlin | Bußgeld bis 50.000 € (LFischG § 43) |
Brandenburg | Bußgeld bis 50.000 € (BbgFischG § 40) |
Bremen | Bußgeld bis 5.000 € (BremFiG § 41) |
Hamburg | Bußgeld bis 10.000 € (HmbFAnG § 23) |
Hessen | Bußgeld bis 10.000 € (HFischG § 53) |
Mecklenburg-Vorpommern | Bußgeld bis 75.000 € (LFischG M-V § 26) |
Niedersachsen | Bußgeld bis 5.000 € (Nds. FischG § 62) |
Nordrhein-Westfalen | Bußgeld bis 5.000 € (LFischG § 55) |
Rheinland-Pfalz | Bußgeld bis 5.000 € (LFischG § 62) |
Saarland | Bußgeld bis 5.000 € (SFischG § 52) |
Sachsen | Bußgeld bis 25.000 € (SächsFischG § 35) |
Sachsen-Anhalt | Bußgeld bis 5.000 € (FischG § 53) |
Schleswig-Holstein | Bußgeld bis 25.000 € (LFischG § 46) |
Thüringen | Bußgeld von 80-250 € (Bußgeldkatalog ThürFischG/ThürFischAVO Teil II) |
Eine kurze Anmerkung: Es ist erstaunlich, wie viele falsche Informationen zum Thema „Angeln ohne Angelschein“ im Internet zu finden sind. Sogar große Angelzeitschriften schreiben teilweise falsche Informationen von dubiosen Websites ab, anstatt eigene Recherchen durchzuführen.
Wir haben den Anspruch, auf Schonzeiten.de korrekte Informationen zur Verfügung zu stellen, die wir selbst recherchieren. Solltest du einen Fehler in der folgenden Übersicht oder in diesem Artikel finden, freuen wir uns über einen Hinweis per E-Mail.
Erläuterungen zu den Bußgeldern fürs Angeln ohne Angelschein
Wenn du dir die Fischereigesetze und die Fischereiverordnungen im Detail anschaust, wirst du feststellen, dass trotz aller Unterschiede zwischen den Bundesländern eine gemeinsame Linie vorhanden ist:
Ein Bußgeld wird in der Regel erhoben, wenn du beim Angeln deinen Fischereischein und/oder deinen Erlaubnisschein nicht vorlegen kannst oder willst. Es spielt keine Rolle, ob du den Fischereischein oder den Erlaubnisschein besitzt, solange du nicht dazu in der Lage bist, das jeweilige Dokument bei einer Kontrolle vorzulegen.
Es mag sein, dass Bußgelder mancherorts geringer ausfallen, wenn du nachträglich dazu in der Lage bist, nachzuweisen, dass du über den Fischereischein und/oder den Erlaubnisschein verfügst und die Dokumente zu Hause vergessen hast.
Allerdings hast du keinen Anspruch darauf, dass die zuständigen Behörden das Bußgeld in solchen Fällen reduzieren. Deswegen solltest du niemals angeln gehen, ohne dich vorher zu vergewissern, dass du deinen Fischereischein und deinen Erlaubnisschein in der Tasche hast.
Vorsicht! Nicht bezahlte Fischereiabgabe kann Fischereischein ungültig machen!
In vielen Bundesländern musst du eine Fischereiabgabe bezahlen, damit der Fischereischein seine Gültigkeit behält. Meist handelt es sich um einen kleinen Betrag. Allerdings ist es wichtig, dass du die Fischereiabgabe bezahlst, denn ansonsten verliert dein Fischereischein seine Gültigkeit.
Wenn du etwa beim gemütlichen Grundangeln erwischt wirst und bei der Kontrolle festgestellt wird, dass du die Fischereiabgabe nicht bezahlt hast, wird dies gewertet, als hättest du keinen Fischereischein.
Ausnahmen: Angeln ohne Angelschein – ohne Bußgeld und Strafe
In vielen Bundesländern gibt es Möglichkeiten, ohne Angelschein zu angeln. Maßgeblich sind immer die Regeln vor Ort. Wir stellen dir die wichtigsten Ausnahmen vor.
Angeln ohne Angelschein am Forellenteich und anderen Privatgewässern
In den meisten Bundesländern gilt das Fischereirecht nicht für alle Gewässer. Das ist die Voraussetzung dafür, dass du an einem Forellenteich oftmals ohne Fischereischein angeln kannst.
Oftmals gibt es eine maximale Größe, die derartige Gewässer haben dürfen. In NRW werden beispielsweise stehende Gewässer bis zu einer Größe von 0,5 ha vom Fischereirecht ausgeschlossen.
Der klassische Forellenteich ist somit oft die beste Gelegenheit für Angler, unkompliziert ohne Fischereischein Spaß zu haben beim Angeln. Wenn du hingegen alle Möglichkeiten zum Angeln in Deutschland nutzen möchtest, führt kein Weg an einem Fischereischein vorbei.
Aber vielleicht genügt dir der klassische Forellenteich, insbesondere wenn du ein passendes Angebot in der Umgebung findest.
Jugendfischereischein ist Angelschein ohne Prüfung
Ein Jugendfischereischein ist in den meisten Bundesländern verfügbar, um jungen Menschen ohne Fischerprüfung den Zugang zum Angeln zu ermöglichen. Es gibt allerdings durchweg eine Einschränkung:
Mit dem Jugendfischereischein kannst du in allen Bundesländern, die eine derartige Regelung haben, nur in Begleitung einer volljährigen Person mit einem Fischereischein angeln. Zudem musst du dich an die üblichen Regelungen für Erlaubnisscheine (Angelkarten) halten.
Ein echtes Angeln ohne Angelschein bietet der Jugendfischereischein zwar nicht. Doch immerhin haben junge Menschen die Möglichkeit, Angeln zu lernen und dieses schöne Hobby auszuprobieren, ohne gleich einen Angelkurs zu belegen und eine Fischerprüfung zu bestehen.
Ein Jugendfischereischein entbindet den Inhaber nicht davon, einen Erlaubnisschein oder eine Angelkarte zu erwerben, wenn dies am Gewässer vorgeschrieben ist.
Sonderfischereischein
Teilweise ist es möglich, einen Sonderfischereischein zu bekommen. Diese Variante wird in einigen Bundesländern angeboten für Personen, die aufgrund ihrer geistigen oder körperlichen Konstitution nicht dazu in der Lage sind, eine Fischerprüfung zu bestehen.
Der Sonderfischereischein wird ähnlich gehandhabt wie ein Jugendfischereischein. Inhaber eines Sonderfischereischeins dürfen üblicherweise nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln.
Der Sonderfischereischein wird ansonsten genauso gehandhabt wie ein Fischereischein. Dies bedeutet insbesondere, dass du darauf achten musst, gegebenenfalls einen Erlaubnisschein oder eine Angelkarte für das jeweilige Gewässer zu haben.
Kein Angelschein erforderlich aufgrund einschlägiger Ausbildung
In einigen Bundesländern gibt es die Möglichkeit, einen Fischereischein ohne Kurs und Prüfung zu bekommen, wenn eine einschlägige Ausbildung, etwa ein abgeschlossenes Studium der Fischereiwissenschaften vorliegt.
Die Begünstigten sind allerdings nicht von der Pflicht ausgenommen, Erlaubnisscheine für die entsprechenden Gewässer zu erwerben. Nur der Weg zum Fischereischein wird abgekürzt.
Vierteljahresschein und andere Erlaubnisscheine für Touristen
In den meisten Bundesländern haben Touristen, die nur für eine kurze Zeit vor Ort sind, die Möglichkeit, ohne Prüfung einen Fischereischein für eine kurze Zeit zu bekommen. Zusätzlich ist es aber im üblichen Rahmen erforderlich, einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer zu erwerben.
Der Fischereischein auf Zeit ist für Menschen gedacht, die im Urlaub angeln möchten, aber nicht dafür extra einen aufwendigen Kurs belegen möchten. In manchen Bundesländern wird dieser spezielle Angelschein auch als Touristenfischereischein bezeichnet.
Unterstützung beim Angeln – auch ohne Angelschein möglich
In einigen Bundesländern gibt es Regelungen, nach denen es erlaubt ist, Angler zu unterstützen. Wie weit diese Unterstützung gehen darf, ist allerdings unterschiedlich. Teilweise ist es sogar gestattet, in Begleitung eines Fischereischeininhabers eine Handangel zu bedienen.
Wir empfehlen dir dringend, dich über die genauen Regelungen in deinem Bundesland zu informieren, bevor du einem befreundeten Angler hilfst.
Angelscheine aus anderen Bundesländern – unterschiedliche Regelungen
Wenn du einen Fischereischein hast, gilt dieser nur für das Bundesland, in dem du den Fischereischein erworben hast. Aber es gibt in Deutschland fast durchweg die Regelung, dass Fischereischeine aus anderen Bundesländern anerkannt werden.
Allerdings gilt dies in vielen Bundesländern nur dann, wenn der Angler keinen Wohnsitz in dem jeweiligen Bundesland hat. Bei einem Umzug kann es somit sein, dass du den Fischereischein neu erwerben musst, und zwar an deinem neuen Wohnort.
Fischwilderei und Diebstahl – Schwarzangeln ist gefährlich
Ein Bußgeld ist ärgerlich, aber in den meisten Fällen verkraftbar. Ganz anders ist die Situation, wenn du eine Anzeige wegen Fischwilderei oder Diebstahl bekommst. Das kann passieren, wenn du ohne Erlaubnis angelst. In der Regel benötigst du einen Erlaubnisschein, sowohl an öffentlichen als auch an privaten Gewässern.
Wenn du ohne Erlaubnisschein erwischt wirst, musst du nicht nur mit einem saftigen Bußgeld rechnen. Der Besitzer des Gewässers hat darüber hinaus die Möglichkeit, dich wegen Fischwilderei oder Diebstahl anzuzeigen. Die Folgen können erheblich sein.
Fischwilderei ist eine Straftat
Fischwilderei ist nach Paragraf 293 des Strafgesetzbuches eine Straftat, die mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren geahndet wird. Doch was ist Fischwilderei genau? Wenn du das Fischereirecht oder das Fischereiausübungsrecht einer anderen Person oder Institution verletzt, begehst du Fischwilderei. Das klingt kompliziert, aber letztlich ist die Sache ganz einfach:
- Wenn du ohne Erlaubnis in einem Nicht-Privatgewässer angelst, begehst du Fischwilderei.
- Die Tat ist vollendet, sobald du die Angel ausgeworfen hast. Es spielt keine Rolle, ob du einen Fisch fängst.
- Fischwilderei umfasst nicht nur Fische, sondern alle Wasserbewohner, die unter das Fischereirecht fallen, je nach Bundesland somit auch Muscheln, Krebse und Neunaugen.
Fischwilderei betrifft ausschließlich herrenlose Fische, also Fische, die nicht im Besitz einer Institution wie einem Angelverein oder einer Privatperson sind. Wenn du etwa ohne Erlaubnis Fische aus einem privaten Forellenteich entnimmst, handelt es sich nicht um Fischwilderei, sondern um Diebstahl, denn die Fische gehören einer Privatperson.
Einfache Faustregel: Fischwilderei ist nur möglich, wenn ein Gewässer und die darin enthaltenen Fische nicht in Privatbesitz sind, also etwa an öffentlichen Flüssen und Seen. An Privatgewässern begehst du Diebstahl.
Fischwilderei ist ein Antragsdelikt
In Paragraf 294 des Strafgesetzbuches ist geregelt, dass Fischwilderei als Antragsdelikt gilt. Das bedeutet, dass eine Verfolgung nur stattfindet, wenn du angezeigt wirst. Somit führt nicht jede Fischwilderei zwangsläufig zu juristischen Folgen. Du solltest dich alleweil nicht darauf verlassen, dass du dich im Zweifelsfall aus der Geschichte herausreden kannst.
Der Inhaber des Fischereirechts oder des Fischereiausübungsrechts darf dich anzeigen und wird in vielen Fällen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, schon aufgrund der abschreckenden Wirkung.
Das gilt auch und gerade für öffentliche Gewässer. Wenn du etwa ohne Erlaubnisschein an den diversen Flüssen in Berlin angelst, musst du davon ausgehen, dass du, wenn du bei einer Kontrolle auffällst, eine Anzeige bekommst und wegen Fischwilderei verfolgt wirst. Das ist kein Spaß, denn eine Strafe kann sich am Ende auch auf andere Bereiche deines Lebens auswirken.
Angeln als Diebstahl – fremde Fische sind Diebesgut
Wenn du aus einem privaten Gewässer ohne Erlaubnis Fische entnimmst, begehst du nach Paragraf 242 des Strafgesetzbuches einen Diebstahl, der mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet wird.
Die rechtlichen Folgen können somit deutlich schmerzhafter sein als bei der Fischwilderei. Allerdings musst du, anders als bei der Fischwilderei, die Fische tatsächlich entnehmen, damit von einer vollendeten Tat die Rede sein kann. Aber auch der Versuch kann strafbar sein.
Wie ein unbedarfter Angler zum Hehler werden kann
Das Angeln ohne Angelschein ist kein Kavaliersdelikt, insbesondere wenn du ohne Erlaubnisschein oder Angelkarte an geschlossenen Privatgewässer unterwegs bist und die gefangenen Fische am Ende verkaufst.
Das gilt auch, wenn du die Fische für ein paar Euro an Freunde und Bekannte verteilst. Du musst nicht gleich einen illegalen Fischhandel eröffnen, um vor dem Gesetz als Hehler zu gelten.
Hehlerei wird mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Schon der Versuch, Diebesgut, in diesem Fall widerrechtlich gefangene Fische, zu verkaufen, ist strafbar.
Unser Tipp: Es gibt durchaus legale Möglichkeiten, mit Angeln Geld zu verdienen, die du gegebenenfalls in Erwägung ziehen solltest.
Fazit: Angeln ohne Angelschein ist fast immer eine schlechte Idee
Abgesehen von wenigen Ausnahmen, etwa an kleinen privaten Teichen mit Fischbesatz, an denen du gegen eine Gebühr auch ohne Angelschein angeln kannst, benötigst du in Deutschland einen Fischereischein und fast immer auch einen Erlaubnisschein, um am Meer, an einem Fluss oder an einem See angeln zu dürfen.
Jugendliche können einen Jugendfischereischein ohne Prüfung bekommen. Für Erwachsene gilt, dass ein Fischereischein an eine Fischerprüfung und einen dazugehörigen Kurs geknüpft ist. Immerhin ist der normale Fischereischein lebenslang gültig, sodass du nur einmal den Aufwand betreiben musst.
Unser Tipp: In den Fischereischeinkursen lernst du viele nützliche Dinge, sodass es eine gute Idee ist, einen derartigen Kurs zu belegen, auch wenn du bislang vielleicht nur an Forellenteichen, die du ohne Fischereischein besuchen kannst, aktiv warst. Die Kosten für einen Angelschein machen sich auch gut als Geschenk für Angler.
FAQ Angeln ohne Angelschein
Wo ist das Angeln ohne Angelschein erlaubt?
Das Angeln ohne Angelschein ist in erster Linie an kleinen Privatgewässern wie Forellenteichen zulässig. Die Regeln sind allerdings von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In der Regel benötigst du zum Angeln einen Fischereischein und einen Erlaubnisschein (Angelkarte)
Wann braucht man einen Angelschein?
Du benötigst nicht nur einen Angelschein, sondern einen Fischereischein und einen Erlaubnisschein, jedenfalls an den meisten Gewässern. Den Fischereischein bekommst du von der zuständigen Behörde, nachdem du einen Kurs belegt und die dazugehörige Prüfung bestanden hast. Dazu musst du einen Erlaubnisschein für das Angelgewässer haben. Angeln ohne Angelschein ist nur an wenigen Gewässern möglich, etwa an privaten Forellenteichen.
Wo kann man in Deutschland angeln ohne Angelschein?
Private Forellenteiche ermöglichen in der Regel das Angeln ohne Angelschein. Die Regelungen sind allerdings in jedem Bundesland individuell. Vornehmlich gilt das Fischereirecht aber erst ab einer gewissen Gewässergröße, sodass Forellenteiche das Angeln ohne Angelschein ermöglichen. Ansonsten benötigst du einen Fischereischein und einen Erlaubnisschein.
Wo kann man Angeln ohne Angelschein in der Nähe?
Wenn du ohne Angelschein angeln möchtest, solltest du dich nach Forellenteichen umschauen. Private Teiche mit Fischbesatz, die speziell für Angler eingerichtet werden, sind oft so klein, dass sie nicht unter das Fischereirecht fallen und infolgedessen nicht an die Pflicht, einen Fischereischein zu besitzen, gebunden sind.
Wie hoch ist die Strafe bei Angeln ohne Angelschein?
Das Angeln ohne Angelschein, also ohne Fischereischein und/oder Erlaubnisschein, ist in allen Bundesländern eine Ordnungswidrigkeit. Bußgelder zwischen 80 und 75.000 € sind theoretisch möglich. Bußgelder werden in der Regel auch dann fällig, wenn du über die nötigen Angelscheine verfügst, diese bei einer Kontrolle aber nicht vorlegen kannst.
Kann man auch ohne Angelschein angeln?
Du kannst ohne Angelschein angeln, wenn du ein passendes Gewässer auswählst. Private Forellenteiche sind auch deswegen sehr beliebt, weil es möglich ist, ohne Fischereischein zu angeln.
Bis wann darf man ohne Angelschein angeln?
In der Regel gilt, dass Jugendliche einen Jugendfischereischein ohne Prüfung bekommen können. Ab wann dies möglich ist, ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Der Inhaber eines Jugendfischereischeins darf in der Regel nur in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers angeln.
Was passiert beim Angeln ohne Angelschein?
Wenn du beim Angeln ohne Angelschein, also ohne Fischereischein und/oder Erlaubnisschein (Angelkarte) erwischt wirst, wird ein Bußgeld fällig, dessen Höhe von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausfallen kann. Wenn du ohne Erlaubnis Fische angelst, machst du dich zudem unter Umständen der Fischwilderei oder des Diebstahls schuldig und musst mit einer Geldstrafe oder, im Extremfall, sogar mit einer Gefängnisstrafe rechnen.
Kann man einen Angelschein bekommen ohne Prüfung?
Den Angelschein (Fischereischein), der dich dazu berechtigt, im jeweiligen Bundesland zu angeln, ist in der Regel an eine Prüfung gebunden. Eine Ausnahme gibt es für Jugendliche, die ohne Prüfung einen Jugendfischereischein bekommen können. Auch Menschen mit einschlägiger Ausbildung, etwa Fischereiwissenschaftler, können teilweise einen Fischereischein ohne Prüfung bekommen.
Wie hoch ist die Strafe für Angeln ohne Angelschein?
Für das Angeln ohne Angelschein gibt es in jedem Bundesland individuelle Strafen. Das Angeln ohne Fischereischein oder Erlaubnisschein wird mit einem Bußgeld geahndet. Die Höhe ist vom Bundesland und den näheren Umständen abhängig. In den meisten Bundesländern ist das Bußgeld auf 5.000 € begrenzt. Teilweise sind aber auch Bußgelder von bis zu 75.000 € möglich.
Wo kann ich in Deutschland ohne Angelschein angeln?
In Deutschland kannst du an kleinen Privatgewässern, die nicht unter das Fischereirecht fallen, ohne Angelschein angeln. Dazu gehören insbesondere private Forellenteiche, die oftmals genau für diesen Zweck angelegt und betrieben werden.
Was brauche ich, um in Deutschland angeln zu dürfen?
In Deutschland benötigst du an den meisten Gewässern einen Fischereischein und einen Erlaubnisschein. Den Fischereischein bekommst du, wenn du einen Fischereischein erfolgreich abschließt. Ohne Angelschein angeln kannst du nur an privaten Gewässern, die nicht vom Fischereirecht erfasst werden. Dazu zählen insbesondere die typischen Forellenteiche.
Wo brauche ich einen Angelschein?
Du brauchst in Deutschland an den meisten Gewässern einen Fischereischein und einen Erlaubnisschein. Die oft verwendete Bezeichnung Angelschein ist unpräzise. Ausnahmen gibt es für kleine Privatgewässer wie Forellenteiche, an denen du mit Erlaubnis des Betreibers auch ohne Fischereischein angeln kannst.
Wie hoch ist die Strafe beim Schwarzangeln?
Schwarzangeln, also das Angeln ohne Angelschein, ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bestraft wird. Die Höhe des Bußgelds hängt von den Regelungen im Bundesland ab und kann zwischen 80 und 75.000 € liegen. Wenn du unerlaubt Fische aus einem Gewässer entnimmst, begehst du zudem eine Straftat, entweder Fischwilderei oder Diebstahl. Für diese Straftaten sind Geldstrafen und Gefängnisstrafen möglich.
Wer kontrolliert den Angelschein?
Die Kontrolle des Angelscheins wird durch die zuständige Ordnungsbehörde durchgeführt. In vielen Bundesländern werden spezielle Fischereiaufseher eingesetzt, die an den Gewässern die Fischereischeine und die Erlaubnisscheine überprüfen. Du musst die erforderlichen Dokumente vorlegen können. Es genügt nicht, dass du die Angelscheine besitzt. Angeln ohne Angelschein wird in allen Bundesländern mit einem Bußgeld geahndet.
Ist Angeln ohne Angelschein eine Ordnungswidrigkeit?
Angeln ohne Angelschein, also ohne Fischereischein und/oder Erlaubnisschein, wird in allen Bundesländern zunächst als Ordnungswidrigkeit behandelt und mit einem Bußgeld bestraft. Darüber hinaus kannst du dich aber auch, je nach Gewässer, der Fischwilderei oder des Diebstahls schuldig machen. Wenn du die Fische verkaufst, kann sogar noch Hehlerei hinzukommen. Fischwilderei, Diebstahl und Hehlerei sind Straftaten, die mit Geldstrafen oder Gefängnisstrafen geahndet werden.
Ist Angeln ohne Angelschein eine Straftat?
In den Fischereigesetzen der Länder wird Angeln ohne Angelschein, genauer: Angeln ohne Fischereischein und/oder Erlaubnisschein, als Ordnungswidrigkeit gewertet, die mit einem Bußgeld geahndet wird. Wenn du „herrenlose“ Fische angelst, machst du dich darüber hinaus der Straftat der Fischwilderei schuldig. Wenn du Fische angelst, die in Privatbesitz sind, begehst du einen Diebstahl. Der Verkauf der Fische wäre Hehlerei.