Letzte Überprüfung: 1. März 2025
Fischart | Schonzeit | Maß | |
---|---|---|---|
Aal | 01.10.-01.03. | 50 cm | (1) |
Aland | keine | 25 cm | |
Äsche | 01.03.-30.04. | 30 cm | (2) |
Bachforelle | 20.10.-15.03. | 25 cm | |
Bachmuschel | 01.01.-31.12. | ||
Bachneunauge | 01.01.-31.12. | ||
Barbe | 15.05.-15.06. | 35 cm | |
Bitterling | 01.01.-31.12. | ||
Edelkrebs (Europäischer Flusskrebs) | 01.01.-31.12. | ||
Elritze | 01.01.-31.12. | ||
Finte | 01.01.-31.12. | ||
Flache Teichmuschel | 01.01.-31.12. | ||
Flussmuschel | 01.01.-31.12. | ||
Flussneunauge | 01.01.-31.12. | ||
Flussperlmuschel | 01.01.-31.12. | ||
Gemeine Teichmuschel | 01.01.-31.12. | ||
Groppe (Koppe) | 01.01.-31.12. | (3) | |
Hecht | 15.02.-30.04. | 45 cm | |
Karpfen | keine | 35 cm | |
Kleine Teichmuschel | 01.01.-31.12. | ||
Lachs | 01.01.-31.12. | ||
Maifisch | 01.01.-31.12. | ||
Malermuschel | 01.01.-31.12. | ||
Meerforelle | 01.01.-31.12. | ||
Meerneunauge | 01.01.-31.12. | ||
Moderlieschen | 01.01.-31.12. | ||
Nase | 01.03.-30.04. | 30 cm | |
Nordseeschnäpel (Wandermaräne) | 01.01.-31.12. | ||
Quappe | 01.01.-31.12. | ||
Regenbogenforelle | keine | ||
Schlammpeitzger | 01.01.-31.12. | ||
Schleie | keine | 25 cm | |
Schmerle | 01.01.-31.12. | ||
Schneider | 01.01.-31.12. | ||
Seeforelle | 20.10.-15.03. | 50 cm | |
Seesaibling | 20.10.-15.03. | 30 cm | |
Steinbeißer | 01.01.-31.12. | (4) | |
Steinkrebs | 01.01.-31.12. | ||
Stör | 01.01.-31.12. | ||
Zander | 01.04.-31.05. | 40 cm | |
Zwergstichling | 01.01.-31.12. |

Anmerkungen zu Schonzeiten und Mindestmaßen in NRW
- Schonzeit gilt nur im Rheinhauptstrom, nicht aber in den Nebengewässern.
- Die Äsche darf in bestimmten Gewässerabschnitten, die durch die oberste Fischereibehörde bestimmt werden, nicht entnommen werden. Hier findest du die aktuellen Gewässerkarten.
- Unter dem Sammelbegriff Cottus sp. sind die Arten Cottus rhenanus, Cottus perifretum und Cottus gobio zusammengefasst, da eine Unterscheidung sehr schwierig ist.
- Unter dem Sammelbegriff Cobitis sp. fallen in Nordrhein-Westfalen nicht nur die Art Cobitis taenia, sondern auch alle Hybriden aus den Cobitis elongatoides Arten Cobitis taenia.
Fischereigesetz und Fischereiverordnung in NRW
LFischG (Landesfischereigesetz) vom 22. Juni 1994: recht.nrw.de/Landesfischereigesetz
LFischVO (Landesfischereiverordnung) vom 9. März 2010: recht.nrw.de/LFischVO
Gewässerabschnitte zum Schutz der Äsche vom 13. November 2014: recht.nrw.de/Äsche
Besondere Schonzeiten in NRW unter der Lupe
Schonzeit Hecht NRW: gefräßige Räuber besonders gut geschützt
Der Hecht hat Schonzeit in NRW, und zwar während der zweiten Hälfte des Winters und zu Beginn des Frühlings. Warum ist das so? Der Hecht ist zwar ein imposanter Fisch, aber gegen gut ausgerüstete Angler kann ein Hecht dann doch nicht viel unternehmen. Das gilt ganz besonders in der sensiblen Laichzeit. Wenn Hechte sich in NRW fortpflanzen, darfst du deswegen nicht angeln. Mit der Schonzeit für Hecht in NRW wird sichergestellt, dass die Bestände erhalten bleiben und vielleicht sogar in manchen Gewässern wachsen.
Das ist wünschenswert, denn der Hecht gehört zu einem gesunden Ökosystem in vielen Gewässern dazu. Dass der Hecht in NRW Schonzeit für einen begrenzten Zeitraum hat, stört nach unseren Erkenntnissen auch kaum einen Angler, zumal zur kalten Jahreszeit ohnehin die meisten Angler in NRW lieber zu Hause bleiben. Wenn das Wetter im Frühling besser wird, ist auch das Angeln auf Hecht wieder möglich, denn die Schonzeit auf Hecht in NRW ist doch überschaubar.
Ganzjährig musst du allerdings aufpassen, dass du nicht zu kleine Hechte aus Gewässern entnimmst. Das angegebene Mindestmaß für Hecht in NRW gilt immer. Wenn der Hecht zu klein ist, musst du ihn zurücksetzen, damit er weiter wachsen kann und dazu beiträgt, dass die Natur in einem gesunden Zustand bleibt.
Die aktuellen Schonzeiten für Hecht in NRW und das derzeitige Mindestmaß findest du in unserer Tabelle oben in diesem Artikel.
Schonzeit Zander NRW: begehrter Raubfisch nicht immer freigegeben
Wenn der Zander Schonzeit in NRW hat, musst du entweder auf einen anderen Zielfisch ausweichen oder warten, bis die Schonzeit endet. Glücklicherweise musst du nicht lange warten, denn die Schonzeit für Zander in NRW ist nicht übermäßig lang. Lediglich im Frühjahr, wenn der Zander laicht, musst du dich zurückhalten und darfst nicht gezielt auf Zander angeln. Wenn du während der Schonzeit für Zander in NRW einen Zander an der Angel hast, musst du ihn zurücksetzen, und zwar möglichst schonend.
Mit der Schonzeit für Zander in NRW wird gewährleistet, dass der Zander auch noch in zehn und 20 Jahren attraktive Bestände in zahlreichen Gewässern vorweisen kann. Das ist für Angler, aber vor allem für die Ökosysteme wichtig. Deswegen sollte jeder Angler sich grundsätzlich freuen, dass eine Schonzeit für Zander in NRW vorgegeben wird. Letztlich wird dadurch die Nachhaltigkeit des Angelsports gefördert. Es gibt übrigens nicht nur eine Schonzeit für Zander in NRW, sondern auch ein Mindestmaß für Zander in NRW, das du ganzjährig einhalten musst.
Die aktuellen Schonzeiten für Zander in NRW findest du ebenso wie das derzeitige Mindestmaß für Zander in NRW in unserer Schonzeiten-Tabelle.
Allgemeine Infos für Angler in NRW
In Nordrhein-Westfalen gibt es für Anglerinnen und Angler viele interessante Möglichkeiten. In zahlreichen Seen und den großen Flüssen, etwa dem Rhein, der Ruhr, der Ems, der Maas und der Weser, kommen viele verschiedene Fischarten vor. Es gibt zahlreiche Angelvereine mit eigenen Fischgewässern, aber es gibt auch für Angler ohne Vereinsmitgliedschaft ausgezeichnete Optionen. Wer beispielsweise in Köln am Rhein entlang spaziert, trifft zu beinahe jeder Jahreszeit Angler. Grundangeln und Spinnfischen sind die beiden Haupttechniken am Rhein, aber in NRW wird auch das anspruchsvolle Fliegenfischen praktiziert. Unabhängig vom Gewässer müssen jeder Anglerinnen und Angler in NRW die Schonzeiten und Mindestmaße kennen.
Fischarten in NRW
In NRW können sich Angler über viele interessante Fischarten freuen. Allerdings sind einige Fischarten nur spärlich vertreten oder die Bestände sind bedroht, sodass ganzjährige Schonzeiten gelten. Dennoch bleiben auch für anspruchsvolle Angler viele Herausforderungen. In NRW werden die folgenden Arten (Fische, Muscheln, Krebse) vom Fischereigesetz erfasst:
Aal (Anguilla anguilla L.), Aland (Leuciscus idus L.), Äsche (Thymallus thymallus L.), Bachforelle (Salmo trutta forma fario L.), Bachsaibling (Salvelinus fontinalis MITCHILL), Barbe (Barbus barbus L.), Bitterling (Rhodeus amarus BLOCH), Elritze (Phoxinus phoxinus L.), Finte (Alosa fallax LACEPEDE), Groppe oder Koppe (Cottus sp.), Hecht (Exos lucius L.
Karpfen (Cyprinus carpio L.), Lachs (Salmo trutta trutta L.), Maifisch (Alosa alosa L.), Meerforelle (Salmo trutta forma trutta L.), Moderlieschen (Leucaspius delineatus HECKEL) Nordseeschnäpel oder Wandermaräne (Coregonus oxyrinchus L.), Nase (Chondrostoma nasus L.), Quappe (Lota lota L.), Regenbogenforelle (Oncorhynchus mykiss) Schlammpeitzger (Misgurnus fossilis L.), Schleie (Tinca tinca L.), Schmerle (Barbatula barbatula L.), Schneider (Alburnoides bipunctatus BLOCH), Seeforelle (Salmo trutta forma lacustris L.) Seesaibling (Salvelinus alpinus L.), Steinbeißer (Cobitis sp. L.), Stör (Acipenser sturio L.) Wels(Silurus glanis), Zander (Sander lucioperca L.), Zwergstichling, Pungitius pungitius L., Bachneunauge (Lampetra planeri BLOCH), Flussneunauge (Lampetra fluviatilis L.), Meerneunauge (Petromyzon marinus L.), Europäischer Flusskrebs oder Edelkrebs (Astacus astacus L.), Steinkrebs (Austropotamobius torrentium SCHRANK), Bachmuschel (Unio crassus RETZIUS) Flußmuschel (Unio tumidus RETZIUS), Flussperlmuschel (Margaritifera margaritifera L.) Malermuschel (Unio pictorum L.), Flache Teichmuschel (Anodonta anatina L.), Gemeine Teichmuschel (Anodonta cygnea L.) und Kleine Teichmuschel (Pseudanodonta complanata ROSSMÄSSLER).