Letzte Überprüfung: 1. Januar 2025
Fischart | Schonzeit | Maß | ||
---|---|---|---|---|
Aal | keine | 50 cm | ||
Aland | keine | 30 cm | ||
Atlantischer Stör | 01.01.-31.12. | |||
Äsche | 01.12.-31.05. | 30 cm | ||
Bachforelle | 01.10.-30.04. | 30 cm | ||
Bachsaibling | 01.10.-30.04. | 25 cm | ||
Barbe | 01.01.-31.12. | |||
Binnenstint | keine | |||
Bitterling | 01.01.-31.12. | |||
Blei | keine | |||
Döbel | keine | 30 cm | ||
Elritze | keine | |||
Finte | keine | |||
Flunder | keine | |||
Flussbarsch | keine | |||
Flussstint | 01.02.-30.04. | |||
Giebel | keine | |||
Goldfisch | keine | |||
Graskarpfen | keine | |||
Gründling | keine | |||
Güster | keine | |||
Hasel | keine | 15 cm | ||
Hecht | 01.01.-30.04. | 45 cm | (1) | |
Karausche | 01.01.-31.12. | |||
Karpfen | keine | 35 cm | ||
Kaulbarsch | keine | |||
Lachs | 01.01.-31.12. | |||
Maifisch | 01.01.-31.12. | |||
Große Maräne (Fließgew.) | 01.01.-31.12. | (2) | ||
Große Maräne (Satzfische) | 01.10.-31.12. | (2) | ||
Kleine Maräne | keine | 15 cm | ||
Marmorkarpfen | keine | |||
Meerforelle | 01.01.-31.12. | |||
Moderlieschen | 01.01.-31.12. | |||
Nase | 01.01.-31.12. | |||
Ostgroppe | 01.01.-31.12. | |||
Plötze | keine | |||
Quappe | keine | 30 cm | ||
Rapfen | 01.04.-30.06. | 40 cm | ||
Regenbogenforelle | 01.10.-30.04. | 25 cm | ||
Rotfeder | keine | |||
Schlammpeitzger | 01.01.-31.12. | |||
Schleie | keine | 25 cm | ||
Schmerle | 01.01.-31.12. | |||
Schneider | 01.01.-31.12. | |||
Seeforelle | 01.10.-31.05. | 60 cm | ||
Silberkarpfen | keine | |||
Sonnenbarsch | keine | |||
Steinbeißer | 01.01.-31.12. | |||
Stichling (dreistachelig) | keine | |||
Schwarzer Zwergwels | keine | |||
Ukelei | keine | |||
Weißflossengründling | 01.01.-31.12. | |||
Wels | keine | 75 cm | ||
Westgroppe | 01.01.-31.12. | |||
Zander | 01.01.-31.05. | 45 cm | (1) | |
Zährte | 01.01.-31.12. | |||
Ziege | 01.01.-31.12. | |||
Zope | 01.03.-31.05. | 20 cm | ||
Zwergstichling | 01.01.-31.12. | |||
Zwergwels | keine | |||
Bachneunauge | 01.01.-31.12. | |||
Flussneunauge | 01.01.-31.12. | |||
Meerneunauge | 01.01.-31.12. | |||
Edelkrebs | 01.01.-31.12. | |||
Amerikanischer Flusskrebs | keine | 8 cm | ||
Kleine Fluss-/Bachmuschel | 01.01.-31.12. | |||
Große Flussperlmuschel | 01.01.-31.12. | |||
Malermuschel | 01.01.-31.12. | |||
Abgeplattete Teichmuschel | 01.01.-31.12. | |||
Flache Teichmuschel | 01.01.-31.12. | |||
Gemeine Teichmuschel | 01.01.-31.12. |
Anmerkungen zu Schonzeiten Berlin (und Mindestmaßen)
- Gilt nur für die Handangelei. (§ 8 Abs. 1 LFischO)
- Bei der Großen Maräne unterscheidet der Gesetzgeber zwischen Fischen, die in Fließgewässern leben, und solchen, die als Satzfische in ein Gewässer eingebracht worden sind. (§ 8 Abs. 1 LFischO)
Fischereigesetz und Fischereiverordnung in Berlin
LFischG (Berliner Landesfischereigesetz) vom 19. Juni 1995 (letzte Änderung vom 2. Februar 2018): gesetze.berlin.de/LFischG
LFischO (Berliner Landesfischereiordnung) vom 12. Dezember 2001 (letzte Änderung vom 25. September 2012): gesetze.berlin.de/LFischO
Schonzeiten in Berlin (und Mindestmaße) – das solltest du wissen
Die Schonzeiten und Mindestmaße in Berlin sind wichtig für den Erhalt der Fischbestände. Ohne gesetzliche Vorgaben für Angler und Fischer wäre es schwierig oder teilweise sogar unmöglich, den Bestand der Fische in Berlin und die damit verbundenen Ökosysteme zu schützen. Berlin ist ein kleines Paradies für Angler mit zahlreichen Teichen, Seen, Kanälen und Flüssen. Damit dieses Paradies erhalten bleibt, sind alle Angler aufgefordert, die Schonzeiten in Berlin genauso wie die Mindestmaße in Berlin einzuhalten.
Schonzeiten in Berlin (und Mindestmaße) – die rechtlichen Grundlagen
Berlin ist nicht nur die deutsche Hauptstadt und eine weltbekannte Metropole. Berlin ist auch ein Binnenwasserparadies mitten in Europa. Die aquatischen Ökosysteme sind im urbanen Raum besonders stark gefährdet. In den vergangenen Jahrzehnten sind zahlreiche Maßnahmen beschlossen und umgesetzt worden, um die Fischbestände in Berlin zu schützen. Eine wichtige Rolle spielen dabei die Beschränkungen für Angler und Fischer.
Die Schonzeiten und Mindestmaße, die in Berlin gelten, findest du in der Berliner Landesfischereiordnung (LFischO). Das Ziel dieser Verordnung ist es, Schonzeiten Berlin vorzugeben, die dafür sorgen, dass die Fische in Berlin nachhaltig geschützt werden. Aus diesem Grund gibt es auch Schonzeiten in Sachsen, Schonzeiten in NRW und in allen anderen Bundesländern.
Die Landesfischereiordnung (LFischO) im Detail
Es gibt einige wichtige Fakten zur LFischO, die für Angler interessant sind.
- Inkrafttreten: Die LFischO trat am 12. September 2001 in Kraft und wurde seitdem mehrfach verändert. Auch in Zukunft sind Änderungen möglich und wahrscheinlich, etwa weil bestimmte Fische in Berlin mehr Schutz benötigen oder aber Fischbestände so stark gewachsen sind, dass Schonzeiten oder Mindestmaße reduziert werden können.
- Ziel: Das wichtigste Ziel der LFischO ist der Erhalt der Fischbestände in Berlin, sofern diese dazu beitragen, die biologische Diversität zu verbessern. Bei invasiven Arten kann es aber auch ein Ziel sein, die Bestände möglichst stark zu verringern oder sogar auszurotten, wenn die invasiven Fische in Berlin dafür sorgen, dass die heimischen Fischarten oder andere Wassertiere in ihrem Bestand bedroht werden.
- Schonzeiten und Mindestmaße: Die LFischO enthält die Schonzeiten Berlin (und Mindestmaße), die für Fische in Berlin gelten. Die aktuelle LFischO ist maßgeblich für alle Angler, die in Berlin aktiv sind.
- Ausnahmeregelungen: Die untere Fischereibehörde hat das Recht, die Schonzeiten in Berlin unter bestimmten Voraussetzungen für einzelne Gewässer zu verändern, um auf die lokalen Gegebenheiten zu reagieren. Deswegen ist es möglich, dass abweichende Schonzeiten und Mindestmaße für einzelne Angelgewässer in Berlin gelten. Vor dem Angeln in Berlin ist es sinnvoll, die Regeln für das jeweilige Gewässer vor Ort zu recherchieren.
- Fangverbote (ganzjährig geschützte Fischarten): Für einzelne Fischarten werden in der LFischO komplette Fangverbote vorgegeben. Das betrifft insbesondere Fischarten, die im Bestand gefährdet sind und bei denen teilweise nicht klar ist, ob ein langfristiger Erhalt überhaupt möglich ist. Diese Fischarten werden in Berlin mit der maximalen Schonzeit geschützt.
- Verbotene Köder und Angelgeräte: Es gibt umfassende Vorgaben in der LFischO zu den zulässigen Ködern und Angelgeräte. So ist der Einsatz von Angelhaken mit mehr als drei Schenkeln und der Einsatz von lebenden Köderfischen generell verboten. Die Details zur Angelausrüstung entnimmst du bitte der LFischO.
- Zurücksetzen (Catch and Release) von Fischen in Berlin: Wenn du versehentlich einen Fisch in Berlin gefangen hast, für den eine Schonzeit gilt oder das Mindestmaß unterschritten ist, musst du den Fisch unverzüglich zurücksetzen. Das gilt auch dann, wenn der Fisch nicht überlebensfähig ist. Es ist unzulässig, Krebse und Fische in Berlin während der Schonzeit oder mit einer untermaßigen Länge zu behalten, auch wenn sie bereits tot sind.
Damit es auch in Zukunft Fische in Berlin gibt, die geangelt werden können, ist es wichtig, dass sich alle Angler an die gesetzlichen Vorgaben halten. Insbesondere die Einhaltung der Schonzeiten Berlin (und Mindestmaße) ist ein großes und wichtiges Thema, auf das alle Angler achten sollten. Nicht zuletzt die drohenden Bußgelder sollten jeden Angelfan davon abhalten, versehentlich oder sogar mutwillig die sinnvollen gesetzlichen Regeln in Berlin für den Schutz der Fischbestände zu überschreiten.
Fische in Berlin – ein Ökosystem im Wandel
Berlin ist heutzutage als urbaner Raum ein besonderes Ökosystem für Mensch und Tier. Aber die Geschichte der Gewässer in Berlin reicht weiter zurück als der Einfluss des Menschen, nicht nur hinsichtlich der Schonzeiten in Berlin.
Historischer Überblick
- Geologie: Die heutigen Fließgewässer und Seen entstanden überwiegend vor etwa 10.000 Jahren, beim Abtauen der gewaltigen Gletscher der bislang letzten Eiszeit.
- Ursprüngliche Fischfauna: Auf dem Gebiet des heutigen Berlins gab es nach wissenschaftlichen Erkenntnissen ursprünglich 31 Fischarten. Im Laufe der Jahrhunderte sind Fischarten hinzugekommen, die allerdings nicht allesamt zu den problematischen invasiven Fischarten gezählt werden, da einige Arten schon seit Jahrhunderten in Berlin nachweisbar leben.
- Mensch und Fisch: Der Mensch und seine Siedlungstätigkeit haben erheblichen Einfluss auf die Gewässer. Die Industrialisierung und die damit einhergehenden Flussbegradigungen und Staudämme, aber auch die erheblichen Verschmutzungen haben die Gewässerlandschaft in Berlin erheblich verändert. Teilweise wurden diese Änderungen in den vergangenen Jahrzehnten zurückgedreht, aber die meisten Gewässer in Berlin sind nicht einmal ansatzweise in ihrem ursprünglichen Zustand.
Fische in Berlin – die aktuellen Fischarten
In Berlin gab es bei der letzten offiziellen Zählung im Jahr 2013 laut Umweltatlas Berlin genau 38 Fischarten. Die Stadt Berlin gibt allerdings in offiziellen Publikationen an, dass derzeit 40 Fischarten in Berlin existieren. Die Diskussion darüber, welche Zahl stimmt, überlassen wir den Wissenschaftlern, die sich mit der Fischfauna in Berlin beschäftigen. Das sollten Angler in Berlin wissen:
- Populäre Fischarten für Angler in Berlin: Barsch, Karpfen, Aal, Blei, Hecht und Plötze sind weit verbreitet.
- Invasive Fischarten in Berlin: Blaubandbärbling, Goldfisch, Sonnenbarsch und Schwarzmundgrundel sind erst in den vergangenen Jahrzehnten in Berliner Gewässern aufgetaucht. Die invasiven Fischarten konkurrieren mit den einheimischen Fischen um Nahrung und Lebensraum.
- Ausgestorbene Fischarten in Berlin: Bachneunauge, Meerneunauge, Barbe und Zährte bedauerlicherweise zu den ausgestorbenen Fischen in Berlin.
Ein großes Problem für viele Fischarten in Berlin ist, dass die Durchwanderbarkeit der Fließgewässer nicht durchweg gegeben ist. Insbesondere Havel und Spree gelten diesbezüglich als Problemfälle unter Naturschützern. Auch die Umweltbelastung durch Schadstoffe ist nach wie vor ein Thema, das sich negativ auf die Gewässerökologie auswirkt.
Fazit: Schonzeiten in Berlin (und Mindestmaße) wichtig
Die Schonzeiten in Berlin (und Mindestmaße) dienen einem guten Zweck. Die Erhaltung der Fischbestände und der dazugehörigen Ökosysteme ist sinnvoll. Das Verbot, bestimmte Fische in Berlin in vorgegebenen Zeiträumen zu angeln, ist notwendig, damit die Fische sich vermehren können. Die Mindestmaße in Berlin ergänzen die Schonzeiten. Nicht alle Fischarten haben Schonzeiten und/oder Mindestmaße. In unserer Tabelle zu den Schonzeiten in Berlin und den dazugehörigen Anmerkungen findest du alle Details, die du als Angler in Berlin kennen musst.
FAQ Schonzeiten in Berlin (und Mindestmaße)
Gibt es spezifische Schonzeiten und Mindestmaße für Fische und Krebse in Berlin?
Ja, es gibt spezifische Schonzeiten und Mindestmaße in Berlin für viele verschiedene Fischarten und Krebse. Mit diesen gesetzlichen Vorgaben sollen nicht zuletzt die Fischbestände aller Arten, die bei Anglern beliebt sind, geschützt werden.
Wo finde ich die aktuellen Schonzeiten in Berlin (Fische, Krebse)?
Auf Schonzeiten.de findest du die aktuellen Schonzeiten in Berlin für Fische, Krebse und andere Wasserbewohner. Wir aktualisieren die Tabelle regelmäßig, damit du dich optimal informieren kannst, bevor du mit dem Angeln beginnst.
Wo finde die aktuellen Mindestmaße in Berlin (Fische, Krebse)
Auf Schonzeiten.de findest du die aktuellen Mindestmaße und Schonzeiten Berlin, die jeder Angler beachten muss. Ferner findest du bei uns auch die exakten Schonzeiten, sodass du dich bestens auf deinen nächsten Angelausflug vorbereiten kannst.
Welchen Zweck haben die Schonzeiten in Berlin (Fische, Krebse)?
Schonzeiten werden für einzelne Fischarten in Berlin festgelegt, um die Bestände zu schützen. Schonzeiten liegen in der Regel in der Brutzeit. Mit den Schonzeiten in Berlin wird sichergestellt, dass es auch in Zukunft Fische in Berlin geben wird.
Welchen Zweck haben die Mindestmaße in Berlin (Fische, Krebse)?
Die Mindestmaße für Fische werden wie die Schonzeiten in Berlin festgelegt, damit Angler die Fischbestände nicht gefährden, indem sie zu junge Fische entnehmen. Allerdings gelten nicht für alle Fischarten Mindestmaße. Die aktuellen Mindestmaße für Fische in Berlin kannst du unserer Tabelle entnehmen.
Fische in Berlin – welche Arten kommen vor?
In den Berliner Gewässern wurden bei der letzten offiziellen Zählung 38 Fischarten gezählt. Die Stadt Berlin gibt allerdings 40 Fischarten an. Zahlreiche Fische in Berlin sind für Angler interessant. Besonders beliebt sind Aal, Karpfen, Barsch, Zander, Hecht und Forelle. Um die Fischbestände zu schützen, gibt es Schonzeiten in Berlin (und Mindestmaße).
Wann sind die Schonzeiten für Hechte in Berlin?
Vom 1. Januar bis zum 30. April darfst du in Berlin keine Hechte fangen. Solltest du trotzdem einen Hecht an der Angel haben, musst du ihn zurücksetzen. Außerhalb der Schonzeiten musst du das Schonmaß für Hechte in Berlin, das du in unserer Tabelle findest, einhalten.
Wann sind die Schonzeiten für Forellen in Berlin?
Bachforellen und Regenbogenforellen darfst du vom 1. Oktober bis zum 30. April nicht entnehmen. Die Meerforelle ist ganzjährig geschützt. Für die Seeforelle gilt eine Schonzeit vom 1. Oktober bis zum 31. Mai. Allerdings gelten teilweise Mindestmaße für Forellen, die du ganzjährig einhalten musst. Die aktuellen Werte stehen in unserer Tabelle.
Wann sind die Schonzeiten für Flussbarsche in Berlin?
Es gibt keine Schonzeiten für Flussbarsche in Berlin. Bevor du deine Angel auswirfst, solltest du allerdings sicherstellen, dass du dich auch über das aktuell geltende Mindestmaß in unserer Tabelle informierst.
Wann sind die Schonzeiten für Zander in Berlin?
Es gibt keine Schonzeiten für Zander in Berlin. Du kannst ganzjährig Zander fangen. Allerdings musst du das aktuelle Mindestmaß, das du in unserer Tabelle findest, einhalten und gegebenenfalls untermaßige Fische zurücksetzen.
Welches Mindestmaß für Hechte gilt in Berlin?
Hechte in Berlin haben ein Mindestmaß von 45 cm. Kleinere Fische musst du zurücksetzen. Zudem ist es außerordentlich wichtig, dass du die Schonzeiten für Hechte in Berlin beachtest.
Welches Mindestmaß für Forellen gilt in Berlin?
Die Bachforelle hat in Berlin ein Mindestmaß von 35 cm. Für die Meerforelle gibt es kein Mindestmaß in Berlin. Die Regenbogenforelle hat ein Mindestmaß von 25 cm in Berlin. Für die Seeforelle gilt in Berlin ein Mindestmaß von 60 cm. Die Mindestmaße sind aber nicht allein maßgeblich. Du musst auch die Schonzeiten für Forellen, die du in unserer Tabelle findest, beachten.
Welches Mindestmaß für Karpfen gilt in Berlin?
Für Karpfen in Berlin gilt ein Mindestmaß von 35 cm. Allerdings gilt dies nicht für alle Karpfenarten. Teilweise gibt es auch kein Mindestmaß. Zudem musst du die Schonzeiten für Karpfen in Berlin beachten. Unsere Tabelle enthält die aktuellen Schonzeiten und Mindestmaße für alle Karpfen in Berlin.
Welche Mindestmaße für Krebse gelten in Berlin?
Für den Amerikanischen Flusskrebs gilt ein Mindestmaß von 8 cm. Der Edelkrebs gilt kein Mindestmaß. Bevor du Krebse in Berlin fängst, solltest du allerdings auch die Schonzeiten für Krebse in Berlin kennen.
Welches Mindestmaß gilt für Bachsaiblinge in Berlin?
Das Mindestmaß für Bachsaiblinge liegt aktuell bei 25 cm. Allerdings musst du auch die Schonzeiten für Bachsaiblinge beachten, um teure Bußgelder zu vermeiden. In unserer Tabelle findest du die aktuellen Daten.
Welches Mindestmaß gilt für Zander in Berlin?
Das Mindestmaß für den Zander stellt sicher, dass Angler nicht zu junge Tiere entnehmen. Den aktuellen Wert findest du in unserer übersichtlichen Tabelle.
Wie sind Mindestmaße in Berlin für Fische und Krebse definiert?
Laut LFischO wird das Mindestmaß bei Fischen von der Kopfspitze bis zur normal ausgebreiteten Schwanzflosse gemessen. Bei Krebsen wird von der Spitze des Kopfpanzers bis zum Ende des Schwanzes gemessen.
Wie werden Schonzeiten und Mindestmaße in Berlin kontrolliert?
Die Fischereiaufsicht und die Ordnungsbehörden der Stadt kontrollieren regelmäßig an den Angelgewässern, dass die Schonzeiten in Berlin eingehalten werden. Auch eine Überprüfung der Mindestmaße ist üblich. Verstöße gegen die Vorgaben aus der LFischO führen in der Regel zu empfindlichen Bußgeldern.
Was passiert, wenn ich die Schonzeiten und Mindestmaße in Berlin nicht einhalte?
Wenn du Fische innerhalb der Schonzeiten fängst oder zu kleine Fische aus den Gewässern in Berlin entnimmst, drohen empfindliche Bußgelder. Zudem solltest du davon ausgehen, dass du im Ansehen deiner Anglerkollegen deutlich sinkst, wenn du dich nicht an diese wichtigen gesetzlichen Vorgaben hältst.