In Nordrhein-Westfalen sind in den vergangenen Tagen zahlreiche Jäger von ihrer Unteren Polizeibehörde mit einem blauen Brief überrascht worden. In diesem Brief werden die Jäger darauf hingewiesen, dass die Umsetzung des viel diskutierten OVG-Urteils zur Aufbewahrung von Tresorschlüsseln begonnen hat. Konkret bedeutet dies, dass die Jäger in NRW jederzeit damit rechnen müssen, dass sie bei einer Vor-Ort-Kontrolle nach § 36 Abs. 3 WaffG nachweisen müssen, dass sie den Vorgaben des OVG-Urteils folgen. Wir erklären detailliert, was dies bedeutet.
OVG-Urteil setzt Jäger in NRW unter Druck
Das Oberverwaltungsgericht NRW hat im vergangenen Jahr entschieden, dass Schlüssel für Waffenschränke auf dem gleichen Sicherheitsniveau verwahrt werden müssen, das auch für die Waffen einzuhalten ist (Az. 20 A 2384/20). In den vergangenen Monaten wurde eifrig in Jagdforen darüber diskutiert, ob dieses Urteil überhaupt praktische Auswirkungen habe, da es sich nicht um ein Gesetz, sondern nur um ein Urteil eines Gerichts handele. Doch die aktuelle Aktion der NRW-Polizei zeigt, dass dies zu kurz gedacht war.
In den Briefen an die Jäger wird darauf hingewiesen, dass durch das Urteil die waffenrechtlichen Bestimmungen weder verändert noch verschärft worden seien. Die Polizei sieht offenbar in dem Urteil des OVG nur eine Erläuterung der geltenden Gesetze. Es ist wahrscheinlich, dass sich diese juristische Auffassung durchsetzt. Einstweilen gilt in jedem Fall, dass Jäger und andere Waffenbesitzer in NRW dafür Sorge tragen sollten, dass sie die Vorgaben des OVG-Urteils einhalten. Für viele Jäger bedeutet dies, dass eine Investition nötig ist.
Aus für Waffenschränke mit Doppelbartschlüssel
Die klassischen Waffenschränke mit Doppelbartschlüssel sind nach dem OVG-Urteil in der Praxis nicht mehr empfehlenswert. Theoretisch ist es zwar möglich, einen Waffenschrank mit einem Doppelbartschlüssel auch in Zukunft zu nutzen. Aber die rechtlichen Anforderungen sind hoch und die Beweislast, dass der Doppelbartschlüssel genauso sicher wie die Waffen aufbewahrt wurde, liegt gegebenenfalls beim Jäger. In der Praxis dürfte es oftmals schwierig bis unmöglich sein, den erforderlichen lückenlosen Nachweis zu erbringen.
Schloss am Waffenschrank austauschen oder neuer Waffenschrank?
Experten empfehlen aus diesem Grund die Umstellung auf ein elektronisches Zahlenschloss. Es gibt zwei Möglichkeiten, dieses Ziel zu erreichen. Die günstigste Möglichkeit ist es, das Schloss am bestehenden Waffenschrank austauschen zu lassen. Dafür sind Kosten zwischen 550 und 800 € zu veranschlagen, wobei es teilweise Sondertarife für Mitglieder des Landesjagdverbands NRW gibt.
Eine Alternative wäre es, einen neuen Waffenschrank mit einem elektronischen Schloss zu erwerben. Die Sicherheitsstufe muss mindestens 0/1 sein. Die Kosten hängen von der Größe und der Ausstattung des Waffenschranks ab, liegen aber in der Regel deutlich über den Umrüstungskkosten. Wenn ohnehin ein Austausch des vorhandenen Waffenschranks angedacht ist, wäre nun eine passende Gelegenheit vorhanden.
Wichtig: Der Waffenschrank darf keinen sogenannten Notschlüssel haben!
Waffenschrank für NRW-Jäger – Kauftipp von Schonzeiten.de
Der ISS Mehrzweck Waffenschrank „Rundum Sorglos“ Klasse 1 bietet Platz für 9 Langwaffen (ohne Regalfächer, ansonsten 4–5 Langwaffen), 12+ Kurzwaffen und Munition. Das sollte für die meisten Jäger und Sportschützen ausreichen. Das eingebaute Elektronikschloss hat ein Öffnungsprotokoll mit 32 Einträgen und geht damit über die aktuellen Anforderungen hinaus. Der Anschaffungspreis ist etwa doppelt so teuer wie die Umrüstung eines vorhandenen Waffenschranks. Frankonia liefert den Schrank ohne zusätzliche Kosten bis zum Verwendungsplatz. Hier kannst du dir den ISS Mehrzweck Waffenschrank „Rundum Sorglos“ Klasse 1 im Detail anschauen*.
Gefährlich für Jäger – falsche Aufbewahrung des Tresorschlüssels
Nach dem blauen Brief der Unteren Polizeibehörden sollte jedem Jäger in Nordrhein-Westfalen klar sein, dass es notwendig ist, das OVG-Urteil schnellstmöglich umzusetzen. Wer bei einem Vor-Ort-Termin mit einem Waffenschrank ohne elektronisches Schloss erwischt wird, muss nach aktuellem Kenntnisstand befürchten, dass es ein Problem mit der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit gibt. Zudem würde ein Strafverfahren oder ein Ordnungswidrigkeitenverfahren angestrengt. Dazu sollten es verantwortungsbewusste Jäger nicht kommen lassen, denn sonst ist schnell Schluss mit der Jagd.
NRW-Jäger unter Druck – keine sinnvolle Alternative vorhanden
Die Diskussionen darüber, wie sinnvoll das OVG-Urteil ist, haben sich mit der aktuellen Aktion der Unteren Polizeibehörden in der Praxis zumindest vorerst erledigt. Grundsätzlich ist es eine gute Sache, dass die Gesetze so gestaltet sind, dass der Zugriff auf legale Waffen Unbefugten möglichst schwer gemacht wird. Und nüchtern sorgt das OVG-Urteil an dieser Stelle für eine Verbesserung der Situation. Vollkommene Sicherheit kann es nicht geben, aber das Sicherheitsniveau wird angehoben.
Zugleich ist es aber auch verständlich, dass sich viele Jäger über die zusätzlichen Anforderungen ärgern. Die entstehenden Kosten bleiben aber in einem überschaubaren Rahmen, insbesondere wenn die Austauschlösung umgesetzt wird. Wer sich über Unvermeidliches aufregt, büßt am Ende wertvolle Lebensqualität ein. Wir empfehlen allen Jägern, die Ankündigung der Polizei in NRW ernstzunehmen und es nicht darauf ankommen zu lassen.
Quelle: Jagdpraxis