Jagdgenossenschaften in Deutschland – eine Einführung
Jagdgenossenschaften sind eine zentrale Säule der Jagdorganisation in Deutschland für die Verwaltung und Ausübung von Jagdrechten. Eine Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Mitglied sind von Rechts wegen alle Grundeigentümer eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks. Jagdgenossenschaften sind in den rechtlichen und kulturellen Traditionen Deutschlands verwurzelt. Sie tragen erheblich dazu bei, dass in Deutschland die Organisation der Jagdpraxis auf breiter Front gelingt.
Rolle und Bedeutung von Jagdgenossenschaften – ein Überblick
Jagdausübungsrechte müssen organisiert werden. In Deutschland gelingt dies über ein Revierjagdsystem, in dem die Jagdgenossenschaften eine wichtige Rolle spielen. Dazu muss man verstehen, dass die Jagd in Deutschland nur in Jagdbezirken zulässig ist. Ein Jagdbezirk kann entweder eine Eigenjagd oder ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk sein. Eine Eigenjagd ist eine für die Jagd geeignete zusammenhängende Grundfläche, die einer natürlichen oder juristischen Person gehört.
Ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk entsteht hingegen dadurch, dass mehrere Grundflächen unterschiedlicher Besitzer zusammen einen Jagdbezirk ergeben. Für die Eigenjagd gilt eine Mindestgrenze von 75 Hektar, während für einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk eine Fläche von mindestens 150 Hektar vorgegeben ist. Diese Untergrenzen stammen aus dem Bundesjagdgesetz. In den Bundesländern gelten durch die Landesjagdgesetze teilweise andere Mindestwerte.

Mitglied einer Jagdgenossenschaft ist von Gesetzes wegen automatisch jeder Eigentümer einer Grundfläche, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gezählt wird. Durch diese gesetzliche Regelung wird sichergestellt, dass alle Jagdbezirke in Deutschland zugeordnet sind und einer vernünftigen Verwaltung zugeführt werden. Eine Jagdgenossenschaft ist etwas vollkommen anders als ein Hegering oder eine Hegegemeinschaft.
In Deutschland gibt es etwa 40.000 Jagdgenossenschaften. Daran wird deutlich, dass sehr viele Menschen und teilweise auch Unternehmen Mitglieder in derartigen Genossenschaften sind. Eine Jagdgenossenschaft ist dazu verpflichtet, das Jagdausübungsrecht im Interesse aller Mitglieder zu verwalten. In der Praxis bedeutet dies, dass eine Jagdverpachtung stattfindet, mit der das Jagdausübungsrecht auf den Jagdpächter übertragen wird.
Jagdgenossenschaften sind ein wichtiger Bestandteil des deutschen Revierjagdsystems. Ein erheblicher Teil der Grundflächen, auf denen Jagd in Deutschland ausgeübt werden darf, wird von Genossenschaften verwaltet.
Geschichtlicher Hintergrund der Jagdgenossenschaften
Jagdprivileg und Jagdregal des Adels im Mittelalter
Deutschland hat eine komplexe Jagdgeschichte, da die gesellschaftlichen und rechtlichen Strukturen des Landes ebenfalls komplex waren und sind. Als Privileg des Adels war die Jagd* seit dem Mittelalter nur einer kleinen Elite vorbehalten.
Wie wichtig dieses Thema war, wird daran deutlich, dass eines der Ziele beim Deutschen Bauernkrieg im 16. Jahrhundert darin bestand, das freie Jagdrecht wiederherzustellen. Allerdings verloren die Bauern den Krieg und gingen deswegen leer aus.
Über Jahrhunderte war das Jagdrecht abhängig vom Stand. Bezeichnungen wie Hochwild und Niederwild erinnern noch heute daran, dass nicht jede Wildart für jeden Jäger in Deutschland freigegeben war. Allerdings handelte es sich um eine Praxis, die auch in anderen europäischen Ländern in ähnlicher Form umgesetzt wurde.
Wandel des Jagdrechts im 19. Jahrhundert
Im 19. Jahrhundert wurde das Jagdrecht erheblich verändert, auch und gerade infolge der Revolution 1848/49. Jagdliche Privilegien für den Adel, insbesondere das Jagdregal, wurden weitgehend aufgehoben und das Jagdrecht wurde an das Grundeigentum gebunden. Das führte zwar dazu, dass nach wie vor viele Adlige Jagdrecht hatten, da sie über entsprechende Grundflächen verfügten.
Aber auch wohlhabende Bauern und andere Grundbesitzer außerhalb des Adels verfügten aufgrund der neuen Regelungen über das Jagdrecht auf ihrem Grundbesitz. Die Idee, dass das Jagdrecht an das Grundeigentum gebunden ist, ist bis heute ein wesentlicher Bestandteil der Jagdgesetze in Deutschland. Ein Problem war allerdings, dass es praktisch keine Beschränkung des Jagdrechts auf Grundeigentum gab, auch nicht in Form von Jagd- und Schonzeiten.
Die wohl nicht ganz unberechtigte Befürchtung, dass eine fehlende Regulierung der Jagd dazu führen kann, dass zu zu viel Wild erlegt wird, führte dazu, dass in den deutschen Staaten in den 1850er-Jahren Gesetze erlassen wurden, die dazu führten, dass das Jagdrecht und das Jagdausübungsrecht getrennt wurden.
Das Jagdausübungsrecht fiel entweder der Gemeinschaft der Grundeigentümer oder dem einzelnen Grundbesitzer zu. Zudem wurde festgelegt, dass eine Eigenjagd eine Größe von mindestens 300 Morgen oder 75 ha haben muss. Damit wurden erste wichtige Voraussetzungen für die heutigen Jagdgenossenschaften etabliert.
Das Reichsjagdgesetz
Das Reichsjagdgesetz im Jahr 1934 wurde unter Adolf Hitler von der Nazi-Regierung eingeführt, maßgeblich beeinflusst und vorbereitet durch den Reichsjägermeister Hermann Göring. Aus der traditionellen Weidgerechtigkeit wurde die Waidgerechtigkeit. Das ist aber nur eine interessante Fußnote.
Mit dem Reichsjagdgesetz wurde das bis heute praktizierte Reviersystem eingeführt und festgelegt, dass die Jagdausübung auf zusammenhängenden Grundflächen ab einer bestimmten Mindestgröße stattfinden muss. Um die dadurch entstehenden gemeinschaftlichen Jagdreviere zu organisieren, wurden die Jagdgenossenschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts eingeführt.
Moderne Entwicklungen
Für die Jagdgenossenschaften hat sich in den vergangenen Jahrzehnten vieles verändert. Die Zwangsmitgliedschaft führte in den vergangenen Jahrzehnten zu diversen Gerichtsurteilen. Nicht jeder Grundbesitzer war und ist ein Freund der Jagd. Deswegen ist das Grundprinzip der Genossenschaft im Einzelfall vielleicht nicht immer die optimale Lösung.
Im Laufe der Jahrzehnte wurden diverse Änderungen am Jagdrecht vorgenommen, um die Rechte der Genossenschaftsmitglieder besser zu schützen und den ökologischen und ökonomischen Anforderungen besser gerecht zu werden.
Die Jagdgenossenschaften sind in der heutigen Form ein unverzichtbarer Bestandteil des deutschen Jagdsystems. Weder seitens der Jagdverbände noch seitens der Politik gibt es Bestrebungen, das Grundprinzip zu verändern. Auch in Zukunft wird die Jagd im Wesentlichen im Rahmen des Reviersystems mit Eigenjagden und Genossenschaften organisiert werden.
Rechtliche Grundlagen der Jagdgenossenschaften
Die rechtlichen Grundlagen für die Jagdgenossenschaften finden sich im Bundesjagdgesetz und in den Landesjagdgesetzen. Die rechtlichen Grundlagen für die Verwaltung der Jagdgebiete sind unverzichtbar für die Umsetzung des Jagdrechts. Nicht zuletzt muss bestimmt werden, wem das Jagdausübungsrecht zufällt.
Bundesjagdgesetz (BJagdG)
Das Bundesjagdgesetz bildet den rechtlichen Rahmen für das Jagdrecht in Deutschland. In § 9 wird eine Jagdgenossenschaft definiert. Zudem werden die Rechte und Pflichten der Mitglieder in der Genossenschaft erläutert.
Alle Eigentümer eines Grundstückes, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gezählt wird, sind demnach automatisch Mitglied in einer Jagdgenossenschaft. Das Jagdrecht fällt der Jagdgenossenschaft zu. Rechtlich ist eine Jagdgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts konstituiert.
Die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft ist nur über den Besitz eines entsprechenden Grundstückes möglich. In der Praxis bedeutet dies, dass du ein Grundstück erben oder kaufen musst, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört, wenn du Teil einer derartigen Genossenschaft werden möchtest.
Jagdgenossenschaft hat Jagdausübungsrecht
Nach § 8 des Bundesjagdgesetzes hat die Jagdgenossenschaft in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk das Jagdausübungsrecht. In § 10 des Bundesjagdgesetzes wird die Jagdnutzung inklusive der erlaubten Jagdmethoden erläutert. Interessant ist dabei, dass der Gesetzgeber von vornherein davon ausgeht, dass die standardmäßige Nutzung des Jagdrechts in Form einer Verpachtung stattfindet.
Allerdings kann die Verpachtung auf Mitglieder der Jagdgenossenschaft beschränkt werden. Das kann eine praktikable Lösung sein, wenn nur wenige Grundstücke einen gemeinschaftlichen Jagdbezirk bilden und mindestens ein aktiver Jäger zur Jagdgenossenschaft gehört.
Ansonsten kann eine Jagdgenossenschaft aber auch den gesamten Jagdbezirk oder Teile des Jagdbezirks verpachten. Die Entscheidung über die Jagdverpachtung trifft die Jagdgenossenschaftsversammlung.
Eine Alternative zur Verpachtung und zur Eigennutzung durch Genossenschaftsmitglieder (formal auch durch Verpachtung!) kann darin bestehen, Jäger anzustellen, um die Jagdpflichten im gemeinschaftlichen Jagdbezirk zu erfüllen.
Grundsätzlich ist vorgesehen, dass die Erlöse, die durch die Jagdnutzung erzielt werden, auf die Genossenschaftsmitglieder verteilt werden, und zwar anteilig in Abhängigkeit von der Grundfläche der Mitglieder. Andere Regelungen sind durch interne Vereinbarungen möglich.
Landesjagdgesetze
Die Landesjagdgesetze übernehmen zwar größtenteils die Regelungen aus dem Bundesjagdgesetz, aber in den Details gibt es oft Änderungen. Das ist auch ausdrücklich so gewünscht und vorgesehen, denn durch die Landesjagdgesetze ist es möglich, regionale Besonderheiten und Traditionen zu berücksichtigen.
So gelten etwa teilweise andere Mindestmaße für gemeinschaftliche Jagdbezirke und Eigenjagden in einzelnen Bundesländern. Wenn du genau wissen möchtest, welche gesetzlichen Vorgaben für dich gelten, musst du deswegen nicht nur das Bundesjagdgesetz lesen, sondern auch das für dich relevante Landesjagdgesetz.
Besonders interessant wird die Sache, wenn ein gemeinschaftlicher Jagdbezirk über Landesgrenzen hinausgeht. Manchmal hilft in solchen Fällen nur die Beratung durch einen Fachanwalt, insbesondere wenn es um große Grundstücksflächen und entsprechend hohe Beträge geht.
Exkurs: Umsatzsteuerpflicht für Jagdgenossenschaften ab 1. Januar 2025
Durch eine Änderung der rechtlichen Definition der sogenannten umsatzsteuerlichen Unternehmereigenschaft, die juristischen Personen des öffentlichen Rechts zugeordnet wird, wird sich die steuerliche Behandlung von Jagdgenossenschaften ändern. Bis Ende 2024 ist die Jagdverpachtung komplett umsatzsteuerfrei, da es sich um eine „nicht umsatzsteuerbare Vermögensverwaltung“ handelt.
Eigentlich sollte die neue Regelung schon zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Aber mit dem Jahressteuergesetz 2022 wurde eine Übergangsregelung geschaffen. Doch ab dem 1. Januar 2025 gilt, dass die Jagdverpachtung im Falle von Jagdgenossenschaften eine umsatzsteuerpflichtige Leistung ist. Auch auf Wildschadenverhütungspauschalen muss Umsatzsteuer erhoben werden. Nicht zur Umsatzsteuerpflicht gehören Ausgleichszahlungen für Wildschäden und Wildschadenspauschalen.
Ausweg: Kleinunternehmerregelung ist eine Chance
Eine Jagdgenossenschaft, die einen Umsatz unter dem jährlichen Mindestumsatz für die Kleinunternehmerregelung (aktuell: 22.000 €) bleibt, kann diese Option nutzen, um das Thema Umsatzsteuer komplett auszuhebeln. Die zahlreichen Jagdgenossenschaften, die höhere Umsätze pro Jahr haben, sollten sich rechtzeitig mit dem Steuerberater und den Jagdpächtern zusammensetzen, um frühzeitig Transparenz zu schaffen.
Struktur und Organisation einer Jagdgenossenschaft
Mitglied einer Jagdgenossenschaft zu sein, ist mit Rechten und Pflichten verbunden. Die Mitgliedschaft fällt dir automatisch zu, wenn du entsprechende Grundflächen besitzt. Als Teilhaber eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks solltest du wissen, wie eine Jagdgenossenschaft strukturiert und organisiert ist.
Organisationsstruktur einer Jagdgenossenschaft
Jagdvorstand
Der Jagdvorstand wird in der Regel vom Jagdvorsteher und zwei weiteren Mitgliedern, oft als Beisitzer bezeichnet, gebildet. Allerdings gibt es unterschiedliche Regelungen in den Landesjagdgesetzen, sodass von dieser Grundform leichte Abweichungen möglich sind. Zudem kann es eine Satzung geben, die genau regelt, wie der Vorstand gebildet wird.
In der Satzung der Genossenschaft wird auch die Amtsdauer des Jagdvorstands bestimmt. Zudem können Jagdvorstände bei groben Pflichtverletzungen oder Verlust der Geschäftsfähigkeit aus dem Jagdvorstand abberufen werden. Das gilt auch dann, wenn die Satzung diese Möglichkeit nicht explizit vorsieht.
Wenn kein Jagdvorstand vorhanden ist, ist der Gemeindevorstand automatisch der Jagdvorstand. Meist ist dies nur in Ausnahmesituationen der Fall, sodass oft auch von einem Notjagdvorstand gesprochen wird. Aber wenn eine Genossenschaft es nicht hinbekommt, einen Jagdvorstand zu bestimmen, eventuell aus Desinteresse der Mitglieder, übernimmt der Gemeindevorstand die Arbeit des Jagdvorstands.
Wahl des Jagdvorstands
Der Jagdvorstand wird von der Jagdgenossenschaftsversammlung gewählt. Die Versammlung entscheidet über alle wesentlichen Angelegenheiten, kann aber auch Aufgaben an den Jagdvorstand delegieren. Die Wahl wird nach dem Prinzip der doppelten Mehrheit durchgeführt. Der Jagdvorstand muss die Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen (Personenmehrheit) sowie die Mehrheit der vertretenen Grundflächen (Flächenmehrheit) auf sich vereinen.
Aufgaben des Jagdvorstands
Der Jagdvorstand ist zuständig für die Verwaltung der Jagdgenossenschaft. Die Repräsentation, sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, ist eine zentrale Aufgabe des Vorstands. In der Praxis kümmert sich der Jagdvorstand überwiegend um die Organisation der Jagdnutzung, die Vorauswahl von Jagdpächtern und die Überwachung der Einhaltung der Jagdvorschriften und den Wildschutz. Bei Verstößen gegen gesetzliche Vorschriften, etwa die Jagdzeiten in Deutschland, ist der Jagdvorstand ein wichtiger Ansprechpartner neben den Ordnungsbehörden.
Beschlussfassung innerhalb des Jagdvorstands
Wenn ein Jagdvorstand eine Entscheidung treffen muss, geschieht dies mit einfacher Mehrheit. Für die Beschlussfähigkeit ist üblicherweise eine Mindestanzahl von Vorstandsmitgliedern bei Entscheidungen erforderlich. Die Details werden in der Satzung geregelt. Es kann auch vorgesehen sein, dass der Vorsitzende des Jagdvorstands in bestimmten Fällen doppeltes Stimmrecht hat und dementsprechend in entsprechenden Situationen die Möglichkeit hat, eine Stimmengleichheit zu überwinden. Grundsätzlich sollte ein Jagdvorstand so gestaltet sein, dass die Entscheidungsfähigkeit in allen Situationen gewährleistet ist.
Jagdgenossenschaftsversammlung
Die Jagdgenossenschaftsversammlung, die vom Jagdvorstand geleitet wird, ist das wesentliche Entscheidungsgremium. Wenn es um die Verpachtung der Jagdrechte, Wildtiermanagement und andere zentrale Fragen geht, werden diese Themen in der Versammlung diskutiert und gegebenenfalls Entscheidungen durch Abstimmung herbeigeführt.
Jagdgenossenschaften sind klar strukturierte und definierte Organisationen, sodass in allen Situationen Handlungsfähigkeit gewährleistet ist. Gleichzeitig haben alle Mitglieder die Möglichkeit, Einfluss zu nehmen, allerdings in Abhängigkeit von der Größe der beigesteuerten Grundfläche.
Rechte und Pflichten der Mitglieder einer Jagdgenossenschaft
Eine Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts. Diese Körperschaft setzt sich zusammen aus allen Grundeigentümern einer Gemeinde, die zusammen eine Fläche von mindestens 150 Hektar (Bundesjagdgesetz) besitzen. Die Mitgliedschaft ist gesetzlich geregelt und basiert nicht auf Freiwilligkeit. Ob du Mitglied bist oder nicht, wird allein auf Basis deines Grundbesitzes entschieden.
Rechte der Mitglieder
Mitglieder einer Jagdgenossenschaft haben wichtige Rechte, die sie ausüben können. Im Mittelpunkt stehen dabei die Jagdnutzung und die Finanzen.
- Mitbestimmung bei der Jagdnutzung: Die Mitglieder der Genossenschaft entscheiden gemeinsam darüber, welche Jagdnutzung stattfindet. Auch bei der Auswahl des Pächters und den Bedingungen des Pachtvertrags haben die Mitglieder ein Mitspracherecht.
- Finanzielle Beteiligung: Der Gewinn, der mit der Jagd, also typischerweise über den Jagdpachtzins, erwirtschaftet wird, wird unter den Mitgliedern der Genossenschaft aufgeteilt, wobei der Anteil an der Fläche gemessen wird.
- Anspruch auf Schadensersatz: Mitglieder haben ein Recht auf den Ersatz von Wildschäden auf den von ihnen selbst bewirtschafteten Flächen.
- Mitwirkung in Jagdbeiräten: Mitglieder können in Jagdbeiräte der Bundesländer entsendet werden, um an der Gestaltung von Regelungen zur Jagd mitzuwirken.
- Mitwirkung an Versammlungen: Die Mitglieder wirken an Versammlungen mit, können Anträge einbringen und an allen Abstimmungen teilnehmen.
Pflichten der Mitglieder
Die Pflichten der Jagdgenossen sind ebenso wichtig wie die Rechte. Besonders wichtig sind die folgenden Pflichten:
- Verantwortung für die Hege: Im Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege enthalten. Als Jagdgenosse musst du dazu beitragen, dass Hege zum Schutz der Wildbestände mit geeigneter Jagdausrüstung stattfindet, etwa durch die Wahl eines geeigneten Pächters und eines entsprechend gestalteten Pachtvertrags.
- Einhaltung der Regelungen: Die Mitglieder sind dazu verpflichtet, die gesetzlichen Vorgaben zur Jagdgenossenschaft einzuhalten.
- Keine Pflicht zur Teilnahme: Anders als mitunter behauptet, gibt es keine Pflicht zur Teilnahme an einer Versammlung einer Jagdgenossenschaft. Im Extremfall kann es sogar vorkommen, dass kein Mitglied teilnimmt. In diesem Fall übernimmt der Gemeindevorstand die Pflichten des Jagdvorstands.
- Keine Pflicht zur Jagd: Ein Mitglied einer Genossenschaft ist nicht verpflichtet, zum Jäger zu werden. In der Praxis findet immer eine Verpachtung statt, die allerdings auch auf die Mitglieder der Genossenschaft beschränkt werden kann. Aber niemand muss befürchten, plötzlich die Ansitzjagd oder eine andere Jagdtechnik ausüben zu müssen, nur weil ein geerbtes Grundstück zu einer Genossenschaft gehört. Das wäre auch völlig praxisfern, zumal die Jagd nur von Jagdscheininhabern ausgeübt werden darf.
Mit den Jagdgenossenschaften wird sichergestellt, dass neben den Eigenjagden auch die gemeinschaftlichen Jagdbezirke vernünftig verwaltet werden. Durch die klaren Strukturen gibt es klare Zuständigkeiten. Im Extremfall, wenn sich alle Mitglieder einer Jagdgenossenschaft verweigern, wird der Gemeindevorstand in der Praxis zum Jagdvorstand. Das kommt in der Praxis nur selten vor, doch diese Regelung stellt sicher, dass es keinen gemeinschaftlichen Jagdbezirk ohne Vorstand und Verwaltung gibt.
Fazit: Jagdgenossenschaften sind wichtiger Bestandteil der Jagdpraxis in Deutschland
Jagdgenossenschaften sind in Deutschland seit Jahrzehnten ein wichtiger Bestandteil der Organisation der Jagd. Durch die gesetzliche Einrichtung der Genossenschaften in Kombination mit den Eigenjagden ist gewährleistet, dass alle Jagdgebiete in Deutschland Teil eines Reviersystems* sind.
Mit den Genossenschaften wird sichergestellt, dass in allen gemeinschaftlichen Jagdbezirken die rechtlich vorgeschriebene Hege umgesetzt werden müssen. Bei einem Lizenzsystem ohne Genossenschaften wäre das anders. Deswegen gibt es einen breiten Konsens in der Politik und in der Jägerschaft, dass das aktuelle System grundsätzlich eine gute Sache ist.
Die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft ist nicht freiwillig, sondern hängt am Grundbesitz. Das kann im Einzelfall zu Schwierigkeiten und Unannehmlichkeiten führen. Aber letztlich sind die Jagdgesetze im Bund und in den Ländern so gestaltet, dass jeder gemeinschaftliche Jagdbezirk vernünftig verwaltet wird, notfalls auch durch den Gemeindevorstand.
Für Jäger ist die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft nicht unbedingt erstrebenswert. Viel interessanter ist es, eine Eigenjagd zu besitzen oder als Pächter in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk das Jagdausübungsrecht zu haben. Auch ein Begehungsschein ermöglicht dir, die Jagd in Deutschland auszuüben.
Wenn du Mitglied einer Jagdgenossenschaft bist oder durch Kauf oder Erbe eines Grundstücks wirst, solltest du dich in jedem Fall umfassend mit deinen Rechten und Pflichten auseinandersetzen. Professionelle Beratung durch einen Fachanwalt und eventuell auch durch einen Steuerberater ist in solchen Fällen unbedingt empfehlenswert.
FAQ Jagdgenossenschaft
Was ist eine Jagdgenossenschaft?
Eine Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, in der Grundeigentümer, deren Flächen zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, automatisch Mitglied sind. Die Jagdgenossen vergeben das Jagdausübungsrecht an einen oder mehrere Jagdpächter.
Welche Gesetze sind maßgeblich für Jagdgenossenschaften?
Jagdgenossenschaften werden durch das Bundesjagdgesetz und die Landesjagdgesetze reguliert, wobei auch andere Gesetze in einzelnen Fragen relevant sein können, etwa Naturschutzgesetze.
Welche Rechte haben Mitglieder einer Jagdgenossenschaft?
Die Mitglieder können an der Genossenschaftsversammlung teilnehmen, den Jagdvorstand wählen und mitentscheiden, an wen der gemeinschaftliche Jagdbezirk verpachtet wird.
Ist die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft freiwillig?
Nein, wenn du ein Grundstück hast, das zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gezählt wird, ist die Mitgliedschaft in der jeweiligen Genossenschaft Pflicht. Die einzige Möglichkeit, die Mitgliedschaft zu entgehen, ist der Verkauf der Grundfläche.
Wie werde ich Mitglied in einer Jagdgenossenschaft?
Die Mitgliedschaft in einer Jagdgenossenschaft wird automatisch zugeteilt. Maßgeblich ist dabei der Besitz einer Grundfläche, die zu einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehört. Es gibt keinen anderen Weg, als über den Besitz eines entsprechenden Grundstücks in eine Genossenschaft aufgenommen zu werden.
Was ist die Organisationsstruktur einer Jagdgenossenschaft?
Eine Jagdgenossenschaft wird von einem Jagdvorstand geführt, der von den Mitgliedern gewählt wird. Der Jagdvorsteher führt den Jagdvorstand. Die wesentlichen Entscheidungen werden auf der Genossenschaftsversammlung getroffen. Der Stimmanteil wird dabei auch anhand des Flächenanteils bemessen.
Wie tragen Jagdgenossenschaften zum Naturschutz bei?
Eine Jagdgenossenschaft ist dazu verpflichtet, die ordnungsgemäße Nutzung des verpachteten Jagdbezirks sicherzustellen. Der Jagdvorstand überwacht die ordnungsgemäße Umsetzung des Jagdausübungsrechts.
Welche aktuellen Herausforderungen stehen Jagdgenossenschaften gegenüber?
Jagdgenossenschaften werden durch den demografischen Wandel, die zunehmende Anzahl an Jagdscheininhabern, den Klimawandel und die damit verbundenen Umweltauswirkungen vor Herausforderungen gestellt, die es vor wenigen Jahrzehnten noch nicht gab.
Welche Rechtsform hat die Jagdgenossenschaft?
Eine Jagdgenossenschaft ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts (K.d.ö.R.). Als juristische Person ist eine derartige Genossenschaft ein Rechtssubjekt und zuständig für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben. Die Aufgaben werden in der Satzung der Genossenschaft festgelegt und basieren auf dem Jagdrecht, sodass es Unterschiede zwischen den Bundesländern geben kann.
Was ist ein Jagdkataster?
Ein Jagdkataster ist ein Verzeichnis, in dem alle Jagdreviere mit ihren Inhabern und Pächtern verzeichnet sind. Angelegt und geführt werden Jagdkataster von Jagdgenossenschaften oder Gemeinden (je nach Bundesland). In einem Jagdkataster werden auch die Besitzverhältnisse und die Nutzung der gemeinschaftlichen Jagdbezirke dokumentiert.