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    Home » Jagd » Neue Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz in Brandenburg
    Jagd News

    Neue Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz in Brandenburg

    By Marcus Adrian1. Juni 2024Updated:1. Juni 20244 Mins Read

    Zum 1. Juni 2024 tritt eine Änderung der Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes in Brandenburg  in Kraft. Auf die Jäger in Brandenburg kommen einige Änderungen zu. Wir haben bereits unsere Übersicht zu den Jagdzeiten in Brandenburg aktualisiert. An dieser Stelle möchten wir die Änderungen ausführlich dokumentieren, um Missverständnisse zu vermeiden.

    Neue Durchführungsverordnung Jagd Brandenburg

    Die wichtigsten Änderungen in Brandenburg im Überblick

    • Neben Schwarzwild dürfen auch Waschbären und Marderhunde mit der Hilfe von Nachtsichtgeräten* bejagt und erlegt werden. (§ 3 Abs. 1 Satz 1)
    • Ausschließlich Lebendfallen sind noch für die Fallenjagd zugelassen. Alle Fallen, die darauf ausgelegt sind, das Tier zu töten, sind verboten. (§ 3 Abs. 2)
    • Die untere Forstbehörde muss bei Wildschäden im Wald nicht mehr hinzugezogen werden. (§ 4 Abs. 1 Satz 7 gestrichen)
    • Bisam und Nutria fallen nicht mehr unter das Jagdrecht. In der Konsequenz bedeutet dies, dass Fang und Tötung nur noch durch Beauftragte der Wasser-, Boden- und Deichverbände zulässig sind. Eine naturschutzrechtliche Ausnahmeregelung ist denkbar, bislang aber nicht umgesetzt.
    • Einige Jagdzeiten ändern sich. Für Böcke und Schmalrehe (Rehwild), Schmalspießer und Schmaltiere (Rot- und Damwild) sowie Jährlingswidder und Schmalschafe (Muffelwild) ist die Jagd vom 16. April bis zum 31. Mai und vom 1. August bis zum 31. Januar zulässig. Im Juni wird eine Jagdruhe eingehalten. Allerdings tritt diese Änderung erst im Jagdjahr 2025/26 in Kraft. Zudem soll bis Ende 2027 überprüft werden, ob sich die Jagdruhe auf die Wildschadensfälle auswirkt. In welcher Form diese Prüfung stattfindet, ist nicht näher geregelt. (§ 5 Abs. 2)
    • Die Jagd auf Elstern, Nebelkrähen und Rabenkrähen ist vom 1. September bis zum 31. Januar erlaubt. Somit wird die Jagdzeit auf diese Wildtiere verlängert. (§ 5 Abs. 2)
    • Die Blässgans darf nur noch an gewerblichen Teichwirtschaften zur Vergrämung bei der Schadensabwehr bejagt werden. Die bisher vorgeschriebene Verwendung von Büchsenmunition entfällt. (§ 5 Abs. 2)
    • Die Jagd auf Ringeltauben und Stockenten ist vom 1. September bis zum 31. Januar erlaubt, sodass die Jagdzeit für diese beiden Wildarten länger ist als zuvor.
    • Alle Enten außer Stockenten sowie Saatgänse, Waldsaatgänse und Rebhühner haben ganzjährige Schonzeiten. (§ 5 Abs. 3)
    • Einige Regeln fallen aufgrund eines früheren Urteils des OVG Berlin-Brandenburg (OVG 12 A 2/21) weg, da sie unwirksam sind.
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    Zuletzt aktualisiert am 8. Juni 2025 um 1:26 . Die angezeigten Preise können sich inzwischen geändert haben. Alle Angaben ohne Gewähr. (Schonzeiten.de-Redaktion)

    Landesjagdverband Brandenburg übt heftige Kritik

    Wie immer bei der Änderung von Jagdgesetzen und Jagdverordnungen gilt auch aktuell in Brandenburg, dass es wichtig und sinnvoll ist, die Interessen der Jägerschaft auch nach dem Inkrafttreten zu vertreten. Der Landesjagdverband Brandenburg hat kürzlich sogar den Rücktritt von Landwirtschaftsminister Axel Vogel (Bündnis 90/Die Grünen) gefordert.

    Fakt ist aber, dass die neue Durchführungsverordnung mit dem heutigen Tag in Kraft tritt und deswegen von jedem Jäger in Brandenburg eingehalten werden muss. Die tatsächlichen Änderungen sind für die meisten Jäger wohl überschaubar. Zwar ändern sich einige Jagdzeiten, aber dramatische Auswirkungen wird es in diesem Jagdjahr wohl eher nicht geben.

    Vielleicht ändert sich dies im nächsten Jagdjahr, wenn die Übergangsregelung ausläuft. Die Jagdruhe im Juni und Juli soll aber immerhin überprüft werden nach den ersten Erfahrungen, sodass zumindest eine vernünftige Faktenbasis geschaffen wird.

    BUND sieht neue Durchführungsverordnung positiv

    Der BUND begrüßt die neue Durchführungsverordnung in Brandenburg. Wenn es nach dem BUND gegangen wäre, wären allerdings noch deutlich weitergehende Änderungen in Brandenburg umgesetzt worden. Ursprünglich war auch eine umfassende Änderung des Landesjagdgesetzes angedacht.

    Nach Einschätzung des BUND verbessert die neue Durchführungsverordnung den Tier- und Naturschutz in Brandenburg. Vor allem um die Einführung der Jagdruhe für einige Wildarten im Juni und Juli gab es allerdings heftige Debatten. In der Praxis muss sich zeigen, ob diese neue Regelung nicht dazu führt, dass deutlich mehr Wildschäden zu verzeichnen sind.

    Entscheidung gegen Jäger in Brandenburg

    Unabhängig von der Bewertung der konkreten Neuerungen lässt sich feststellen, dass der Landesjagdverband in Brandenburg es trotz intensiver Bemühungen nicht geschafft hat, die Interessen der Jäger in die neue Durchführungsverordnung im gewünschten Maße einfließen zu lassen. Das ist ein bedenkliches Signal, aber trotzdem ist es sinnvoll, nüchtern und sachlich zu bleiben.

    In den vergangenen Monaten wurde von beiden Seiten heftig ausgeteilt. Rücktrittsforderungen und Ideologie-Vorwürfe auf der einen Seite und die üblichen abwertenden Jägerklischees auf der anderen Seite wurden leider allzu oft bemüht. Beide Seiten wären gut beraten, rhetorisch abzurüsten, denn an einer Eskalation in einer ohnehin schon aufgeladenen politischen Atmosphäre kann kein verantwortungsbewusster Bürger ernsthaft interessiert sein.

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