Bitburg/Mainz – Die Tierseuchenlage in Rheinland-Pfalz verschärft sich weiter. Nachdem bereits Anfang November ein Fall vonBlauzungenkrankheit (BTV-8) im Saarpfalz-Kreis gemeldet worden war, hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) nun auch bei einem Rind im Eifelkreis Bitburg-Prüm die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) nachgewiesen. Nach der Bestätigung der Erkrankung durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) stehen weitreichende Konsequenzen für die Landwirtschaft an. Ganz Rheinland-Pfalz wurde zur Restriktionszone erklärt.
Blauzungenkrankheit in Bitburg-Prüm: Verschärfung der Restriktionszonen

Bis zum aktuellen Fall war der Landkreis Altenkirchen in Rheinland-Pfalz von den strengsten Auflagen ausgenommen. Doch das hat sich nun geändert. Der Ausnahmestatus ist entfallen. Alle Betriebe im Land, die Rinder, Schafe, Ziegen, Lamas und Alpakas halten, müssen den Auflagen in der Restriktionszone folgen.
Dadurch gibt es massive Einschränkungen beim Handel und beim Transport. Die betroffenen Tierarten dürfen nur unter strikten Auflagen aus der Restriktionszone befördert werden. Zu den wichtigsten Auflagen gehören:
- Eine negative Blutuntersuchung (PCR-Test).
- Eine prophylaktische Behandlung mit Repellentien (insektenabweisenden Mitteln) mindestens 14 Tage vor dem Transport.
- Alternativ ein vollständiger Impfschutz gegen den Serotyp BTV-8.
Der Transport innerhalb der Restriktionszone ist ohne zusätzliche Auflage weiterhin möglich, solange die Tiere keine klinischen Symptome zeigen. Auch der Transport zum Schlachthof bleibt unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
BTV-8 kehrt zurück: Was Landwirte und Jäger wissen müssen
Im Jahr 2024 sorgte der Serotyp 3 (BTV-3) für zahlreiche Erkrankungen in Deutschland. Der aktuelle Ausbruch markiert hingegen die Rückkehr des Serotyps 8. Dieser galt in Rheinland-Pfalz seit einigen Jahren als weitgehend zurückgedrängt. Experten warnen, dass BTV-8 und BTV-3 unabhängig voneinander auftreten können. Dadurch könnte sich das Problem mit der Blauzungenkrankheit künftig verstärken.
Wichtig für Jäger: Auch Hirsche können an der Blauzungenkrankheit erkranken. Bei einem Verdacht sollten die zuständigen Behörden umgehend informiert werden.
Die folgenden Symptome sind typisch für die Blauzungenkrankheit:
- Fieber und Apathie.
- Schwellungen an Kopf, Zunge und Lippen.
- Rötungen der Schleimhäute.
- Lahmheiten (durch Entzündungen am Kronsaum).
- Bei Milchvieh: Ein deutlicher Rückgang der Milchleistung.
- Bei tragenden Tieren: Fehlgeburten.
Dringende impfen Empfehlung und finanzielle Hilfen
Das Umweltministerium und die Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz empfehlen allen Haltern empfänglicher Tiere, ihre Bestände umgehend impfen zu lassen, falls es noch nicht geschehen ist. Die Impfung ist der einzige wirksame Schutz vor schweren Krankheitsverläufen.
Um die Kosten für die Landwirte zu reduzieren, werden folgende Zuschüsse gewährt:
- 2,50 Euro pro Impfdosis bei Rindern.
- 2,00 Euro pro Impfdosis bei Schafen und Ziegen.
Keine Gefahr für Verbraucher
Die Blauzungenkrankheit stellt keine Gefahr für die Nutzer von Fleisch- und Milchprodukten dar. Es handelt sich nicht um eine Zoonose. Betroffen sind neben den Tieren von dieser Seuche vor allem die Landwirte, die erhebliche wirtschaftliche Schäden durch die oft schwer verlaufende Erkrankung hinnehmen müssen.
Die Blauzungenkrankheit wird in Mitteleuropa vor allem von Mücken der Gattung Culicoides verbreitet. Das insgesamt mehr als 5000 Arten gibt, ist ein wirkungsvoller Schutz in der Praxis ohne ihm Impfschutz nicht umsetzbar. Je mehr Tiere erkranken, desto wahrscheinlicher ist eine große Verbreitung. Rinder erkranken meist nicht schwer, dienen aber als wichtige Erregerwirte. Besonders stark betroffen von schweren Krankheitsverlaufes sind einige populäre Schafrassen.
