Großefehn – Am vergangenen Samstag hat sich in der ostfriesischen Gemeinde Großefehn im Landkreis Aurich ein dramatischer Jagdunfall ereignet. Ein 45-jähriger Mann und eine 42-jährige Frau wurden während eines Spaziergangs mit ihrem Hund durch Schrotkugeln verletzt. In unmittelbarer Umgebung fand zu diesem Zeitpunkt eine Treibjagd statt. Nach aktuellem Stand hat eine Jägerin den fehlgeleiteten Schuss abgegeben. Die Polizei ermittelt.
Jagdunfall bei Treibjagd: Jägerin trifft Spaziergänger

Gegen 11:45 Uhr befanden sich die beiden Spaziergänger auf einem häufig genutzten Waldweg im Kerngebiet der Region. Dem Paar war nicht bewusst, dass in unmittelbarer Nähe eine Treibjagd stattfand. Nach einem lauten Knall, hatten der Mann und die Frau plötzlich Schmerzen. Die Frau wurde im Stirnbereich von einer Schrotkugel getroffen. Der Mann erlitt eine Schussverletzung am Arm.
Die Geschosse drangen jedoch nicht tief in den Körper ein und letztlich blieben die Verletzungen oberflächlich. Ein Rettungseinsatz war nicht erforderlich. Allerdings wurden Einsatzkräfte alarmiert, die vor Ort die geschockten Spaziergänger betreuten. Unter dem Strich ist der Jagdunfall somit glimpflich abgelaufen, aber es hätte auch zu erheblichen Verletzungen kommen können. Beispielsweise hätte eine Schrotkugel auch anstelle der Stirn ein Auge der Spaziergängerin treffen können.
Jägerin gesteht Schuss gegenüber Polizeibeamten
Die alarmierte Polizeiinspektion Aurich/Wittmund ermittelte vor Ort umgehend, dass eine Treibjagd im angrenzenden Waldstück stattfand. Bei den folgenden Befragungen wurde eine 40-jährige Jägerin gefunden, die gegenüber dem Beamten angab, den Schuss abgegeben zu haben. Die Polizei sicherte die verwendete Waffe und die persönlichen Daten der Beschuldigten.
Bei den Ermittlungen wird es um die waffenrechtlichen Unterlagen der Jägerin, die Überprüfung des Schrotgewehrs und die Einhaltung der Sicherheitsregeln bei der Jagd gehen. Bei den Ermittlungen muss sich zeigen, wie der Jagdunfall verursacht wurde. Hat die Jagdgesellschaft alle Sicherheitsregeln eingehalten? Hat die Jägerin alle Sicherheitsregeln eingehalten? Waren die Spaziergänger eventuell in einem als Abschussbereich gekennzeichneten Gebiet unterwegs? Gegen die 40-jährige Jägerin wird wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung ermittelt.
Verantwortung der Jagdgesellschaften: Kommunikation mit der Öffentlichkeit
Die genauen Umstände des Falls in Ostfriesland müssen noch ermittelt werden. Aber es zeigt sich immer wieder, dass der bei der Gesellschaftsjagd die Kommunikation mit der Öffentlichkeit nicht immer optimal funktioniert. Frühzeitige und klare Ankündigungen von Jagdterminen sind wichtig, um Spaziergänger, Radfahrer und Reiter darüber zu informieren, dass es besser ist, zu bestimmten Zeiten die Jagdgebiete zu meiden.
Handlungsempfehlungen: Was die Öffentlichkeit wissen sollte
Spaziergänger, insbesondere mit Hunden, aber auch Radfahrer und Reiter sollten sich in der Jagdsaison informieren. Wenn eine Treibjagd angekündigt ist, ist es sinnvoll, das Gebiet weiträumig zu umgehen. Teilweise bieten die zuständigen Polizeiinspektionen einen entsprechenden Informationsservice an. Ansonsten ist es aber immer auch möglich, bei der unteren Jagdbehörde oder bei der lokalen Jägerschaft nachzufragen, ob und wann Treibjagden durchgeführt werden.
