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    Home » Schonzeiten und Mindestmaße in Rheinland-Pfalz 2025

    Schonzeiten und Mindestmaße in Rheinland-Pfalz 2025

    Letzte Überprüfung: 1. Juni 2025

    FischartSchonzeitMaß
    Aalkeine50 cm
    Aland01.01.-31.12.
    Äsche15.02.-30.04.30 cm
    Bachforelle15.10.-15.03.25 cm(1)
    Bachneunauge01.01.-31.12.
    Bachsaiblingkeine
    Bachschmerle01.01.-31.12.
    Barbe01.05.-15.06.35 cm
    Bitterling01.01.-31.12.
    Blaufelchenkeine25 cm
    Brachsen (Brassen)keine
    Döbel keine
    Elritze01.01.-31.12.
    Europäischer Flusskrebs01.01.-31.12.
    Finte01.01.-31.12.
    Flunder01.01.-31.12.
    Flussbarsch keine
    Flussneunauge01.01.-31.12.
    Flussperlmuschel01.01.-31.12.
    Giebel keine
    Große Flussmuschel01.01.-31.12.
    Große Teichmuschel01.01.-31.12.
    Gründling keine
    Güsterkeine15 cm
    Haselkeine15 cm
    Hecht01.02.-31.05.50 cm
    Karausche01.01.-31.12.
    Karpfenkeine35 cm
    Kaulbarsch keine
    Kleine Flussmuschel01.01.-31.12.
    Kleine Teichmuschel01.01.-31.12.
    Koppe (Groppe)01.01.-31.12.
    Lachs01.01.-31.12.
    Maifisch01.01.-31.12.
    Malermuschel01.01.-31.12.
    Meerforelle01.01.-31.12.
    Meerneunauge01.01.-31.12.
    Moderlieschen01.01.-31.12.
    Nase15.03.-30.04.20 cm(2)
    Quappe01.01.-31.12.
    Regenbogenforellekeine
    Rotauge (Plötze, Schwaal)keine15 cm
    Rotfederkeine15 cm
    Schlammpeitzger01.01.-31.12.
    Schleiekeine25 cm
    Schnäpel01.01.-31.12.
    Schneider01.01.-31.12.
    Seeforelle keine60 cm
    Steinbeißer01.01.-31.12.
    Steinkrebs01.01.-31.12.
    Stichling (dreistachelig)keine
    Stör01.01.-31.12.
    Ukelei keine
    Zander15.03.-15.05.45 cm(3)
    Schonzeiten Fische Rheinland-Pfalz

    Anmerkungen zu Schonzeiten und Mindestmaßen in RLP

    1. In Gewässern, in denen die Winterschonzeit (siehe unten) nicht gilt.
    2. Gilt in sämtlichen Gewässern, außer Mosel, Lahn und Rhein.
    3. In der Lahn gilt für den Hecht eine Schonzeit vom 1. April bis 31. Mai.

    Wichtige Hinweise für Anglerinnen und Angler in Rheinland-Pfalz

    In Rheinland-Pfalz gibt es zahlreiche Ausnahmen für einzelne Gewässer, Fisch- und Köderarten. Unsere Tabelle kann deswegen nur einen groben Überblick vermitteln. Alle Anglerinnen und Angler müssen sich vor dem Angeln in Rheinland-Pfalz mit den Vorschriften, die in der Landesfischereiverordung erfasst sind, auseinandersetzen. Insbesondere sind zwei übergreifende Schonzeiten zu beachten:

    Frühjahrsschonzeit: 15. April bis 31. Mai

    Die Frühjahrschonzeit gilt für viele, aber nicht für alle Gewässer (siehe § 18 FischGDV RP). Während der Frühjahrsschonzeit ist das Fischen mit Hand- und Schleppangel zwar in den in den Landesfischereiordnung aufgezählten Gewässern erlaubt, aber die Verwendung von Blinker, Spinnern und anderen künstlichen Ködern (Ausnahme: Fliegen) verboten. Wenn du während der Frühjahrsschonzeit in Rheinland-Pfalz angeln möchtest, solltest du dich vorher intensiv mit den Regeln auseinandersetzen, um Verstöße zu vermeiden.

    Winterschonzeit: 15. Oktober bis 15. März

    Während der Winterschonzeit ist das Fischen mit der Handangel komplett verboten. Die Winterschonzeit gilt für alle Gewässer, in denen die Frühjahrschonzeit nicht gilt. Die Details findest du in § 9 FischGDV RP.

    Fischereigesetz und Fischereiverordnung in Rheinland-Pfalz

    LFischG (Landesfischereigesetz) vom 9. Dezember 1974 (letzte Änderung vom 14. Juli 2015): www.landesrecht.rlp.de/LFischG

    FischGDV RP (Landesfischereiordnung) vom 14. Oktober 1985 (letzte Änderung vom 3. Mai 2021): www.landesrecht.rlp.de/FischGDV_RP

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    WICHTIG

    Alle Angaben zu Jagdzeiten und Schonzeiten sind ohne Gewähr. Die Daten werden regelmäßig aktualisiert und kontrolliert, aber Fehler lassen sich leider nicht völlig ausschließen. Maßgeblich für Jäger und Angler sind die Gesetze und Verordnungen der Bundesländer und des Bundes.

    FEHLER GEFUNDEN?
    Wenn du einen Fehler findest, würden wir uns über eine Nachricht freuen. Auch Lob, Kritik und Anregungen kannst du uns gerne mitteilen. Jede Nachricht wird gelesen und beantwortet. Du erreichst uns unter: info@schonzeiten.de.
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